Dem durchlauchtenn, hochgebornen fursten und herrnn, herrnn ⌊Albrechtenn⌋, / von Gots gnadenn marggraff zcu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Prewssen⌋, zu ⌊Stethin⌋, / ⌊Pomern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, burggraff zu ⌊Normbergk⌋ / und furst zu ⌊Rugen⌋, unnserm gunstigen, lieben herrnn und freunndt
Was uns Ewer Furstliche Durchlaucht den XVI dits mit eingelegter supplication der ⌊ersamen von Konspergk⌋ zu ⌊⌋, / habenn wir lesende dysenn thag entpfangennn / und zu guther mass vornhomenn. / Bedunckt uns, Ewer Durchlaucht seÿ zu milde bericht, / das wir der selbtennn underthann allem unser merckte haben lassen vorbythenn, / so wir die von wegenn gifftigerr lufft, / dÿ in etlichen fleckenn und dorffernn hirumb, / so wol Ewer Furstliche Durchlaucht, alse der unsernn, / und nemlich zu ⌊Dantzke⌋, / do der gemein man inss meyste sein handel sucht und treibt, / uber handt genomen, / den unsernn alse andern gantz haben nider gelegt / und nicht zu halten / uff dismal abgethann, / biss sich Gott uber unss erbarme / und solche straff genediglich von unss wende, / welchs so wol Ewer Furstliche Durchlaucht underthannn, wÿ den unsern zu gutt geschenn, / domit eynner von dem andrenn infectionn zu denn seinnen nicht brennge, / wÿ dan Ewer Furstliche Durchlaucht, alse unss ÿst angetzeigt, / beÿ den yrennn auch zu thun befolhenn, / derwegen hirÿnne kein eygener, sender gemeÿnerr nutz gesucht wirdt, / dÿweÿl so wol denn unsernn, wÿ dem andern solche merckte vorbottenn. /
Das aber zuvor etliche unser underthann sich in vordechtliche solche sterblicheit wider unser vorbott gen ⌊Konssperg⌋ begeben, / wor dy sein, tragen wir kein wÿssen, / haltens aber dovor, / das dÿ selbtigen in unsere stet, / nemlich / ⌊Ressel⌋, ⌊Braunsbergk⌋ und ander, / im den dyse plage angegangen, / solche vorgifftung eingebracht. / Solten dan dÿ jarmerckte freÿ sein / und von allen seythennn leuthe zu samne komen, / hat Ewer Furstliche Durchlaucht yren hohenn vorstandt nach zu bedencken, / wass eÿnnerr nicht brochte ader nheme, / das thet der ander, / und wurd so ein gemein sterbenn ( do unss Got wolle vor behuthen ) im lande erschenn, / welchs grossern schaden, dan ein offner krieg pflegt zu thun etc. Wo durch gemeÿne sterblicheit jung und aldt wirdt weg genhomenn, / do bleÿben dÿ hubenn lenger wuster, / dan in kriegss gelaufftennn, / noch welchen / yo / dÿ jugent bleÿbt / und bawt wider an, / wÿ solchs Ewer Furstliche Durchlaucht bass vorstett / ane unserr slechts antzeÿgen etc.
Wan auch dermass von wegen boser und erschrecklicherr lufft Ewer Furstliche Durchlaucht auss gleichmessiger ursachen ÿre merckte wirdt legennn, / sol uns nichts beswerennn. / Wollenn auch dorumb Ewer Furstliche Durchlaucht danckbar sein, / domit wir hie im lande guthe gesuntheÿtt allenthalbennn mochten behalthen. / Wÿ gestreng und vorsichtiglich es anderswo / in solchem fhal der gÿfft wirdt gehalthennn, / yst Ewer Furstlichen Durchlaucht unvorborgennn, / dÿ wir byttenn, dÿsenn unsern bericht / uns wolde zu gutt haldennn, / dergleichen wir auch in freuntlicher wilferung gen Ewer Furstliche Durchlaucht, der wir in allem gern gefallennn, / mit der thadt wollen werden befunden. /