Dem durchlauchtenn, hochgebornenn fursten und herrn, herrn ⌊Albrechtenn⌋, von Gots gnaden marggraff tzw ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Prewssenn⌋, zcw ⌊Stetinn⌋, ⌊Pomernn⌋, derr ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, / burggraff tzu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugenn⌋, / unserm hochgunstigenn, lybenn herrnn und freundt
Durchlauchterr, hochgeborner furst, hochgunstiger, liber herr und freundt. / Unser freundtliche, wyllige dinste zcuvoran. /
Wir habennn gestrigs thags Euer Furstlichen Durchlaucht gantz gunstig und freuntlich ⌊⌋, / welchs datum yst denn XXI dits, / von derselbtenn kamer dinerr erhaltenn / und doraus sondere gunst und freuntlicheyt, / dy uns alweg wircklich Euer Furstliche Durchlaucht ertzeygtt, / offentlich vormerkett, / nemlich in dem, / das Euer Furstliche Durchlaucht gern wolde, das wir ein mhal mit ir zcu samne kwemenn / und die selbte Euer Furstliche Durchlaucht besuchten, / umbfreuntlicherr und auch vil notthorfftiger ursachen wyllennn, in Euer Furstlichen Durchlaucht schreybenn ertzelt, / und zu furderst, / das wir uff die frewdt derr tzcukunfftigenn ehevoltziehung Euer Furstlichen Durchlaucht rath und hoffmeysterr, / des edlenn und ernfesten ⌊Melchior von Krewtzenn thochterr⌋ mit dem erbarn und ernfestenn ⌊Eberharden von Thettaw⌋ vorsrochen, / uff negstkunfftig sant Bartholomey thag uns soltenn zw Euer Furstlichen Durchlaucht gen ⌊Konnigsberg⌋ vorfugen, / nicht alleynne uns mit Euer Furstlichen Durchlaucht und der selbten durchlauchtenn hochgeborn ⌊gemhael⌋ zw besehenn und freuntlich zcw bereden, / sonder auch die selbte frewde, / dar zw wir von Gotte gluck und heyl wunschenn, / zu ehren und gefallenn Euer Furstlichen Durchlaucht helffen volbringennn etc. vor welche hochgunstige zuneygung zu unser person wir Euer Furstlichen Durchlaucht mit hochem vleis thun danckenn, / und wyssen auch solchs Euer Furstlichen Durchlaucht begeren und furdern in keynen weg abtzuslagen, / so weyt uns Got in gutherr gesuntheyt lest zcw derr czeyt bleyben / und uns nicht anderr ⌊koniglicher majestet⌋, unsers allergnedigsten hernnn, und des ⌊lands⌋ wichtige gescheffte vorhinderen. / Wollen hir in mit gottlicher hulff / Euer Furstlichen Durchlaucht willig und gehorßam erscheynen, / wy dan dyser unser bruderr, / den wir Euer Furstlichen Durchlaucht und der selbtenn ⌊furstin⌋, unser hochgunstige beichtthochterr, / in guterr gesuntheyt zubesuchennn geschickt, / weytlawfftigerr und in etlichen andern sachenn Euer Furstlichnen Durchlaucht wirt berichtennn, / in der gunst wir uns thunn befhelhennn. /