Letter #5245
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1540-08-03
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Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraff zu Brandenburg, in Preussen, / zu Stetin, Pomern, der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Normberg und furst zu Rugenn, unserm hochgunstigen, lieben herren unnd freunde /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dienste zuvoran. /
Es hat uns vorbracht der erbar und vheste, unser lieber getrewer Philip Potrit / anzeigende, / wie das der auch erbar und vheste Gabriel Jagreuter, sein lieber schwager, kurtz vorschinner tage, / do er etzliche seiner pauern, / die im von seinem scharwerg zum bier und spill entlauffen, / widder zu seiner arbeit hat bringen wollen, / und nach dem einen ungeverlicher weise mit einem messer geworffen, / hat er den unvormutlichen zufalh also vorwunt, / das er todt vorblieben, / welchs ym dan von hertzen leidt, / und derwegen sich von dem seinen zubegeben vorursacht ist worden / uns derhalben underthenig mit grossem vleis von wegen sein / und gedachts seins schwagers Gabriel Jagreuthers angelangt, / inen gegen Ewer Furstliche Durchlaucht umb ein sicher christlich gleit, / und das er bei Ewer Furstlichen Durchlaucht dieser ungeferlichen that halben nicht in ungnade, / sondern gnediglich zu Ewer Furstlichen Durchlaucht gnad / und dem seinen widderumb kommen mochte, / zuvorbitten und zuvor schreiben. / Weil wir dan obgedachtem Portriten mit sondern gnaden gneigt, / hab wir ym das fuglich nicht wissen abzuschlagen. / Und ist derwegen an Ewer Furstliche Durchlaucht unser freuntlich und vleissigk bitten, Ewer Furstliche Durchlaucht wolten, / angesehen diese unsere vorbitt, / auch des Jagreutters sein weib und kleÿne kindle / und diese itzige muhesame zeitt / gedachtem Jagreuter e... christlich gleitt v...en und geben, / auch inen aus furstlicher angeborner gutigheit und gnaden / zu einem freien sichern zutritt zu dem seinen kommen / lassen, / in betrachtung, das diese that von im nicht aus mutwilligem bosem vorsacz ader bedachtem willen, / sondern aus unvorsehenlichem und ungeferlichem zufalh / bescheen / und begangen, / und inen also dieser unser vorbitt gnossen entpfinden, / auch was Ewer Furstliche Durchlaucht hirin zuthun gemeint, schrïfftlich beantworten lassen. / Das wollen wir umb Ewer Furstliche Durchlaucht in gleichem und grosserm falh / freuntlich und nachparlich beschulden unnd vordyenen.
Datum Heilsberg, den dritten tag Augusti anno etc. XLten.
Joannes, von Gots gnadenn bischoff zu Ermelandt /