Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, / zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pommern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzogk, burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lieben herrenn und freunde /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger her und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dienste zuvoran. /
Es ist uns Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋, / datum ⌊Konigsberg⌋ den XIII dits, / gestrigs tags geworden, / doraus wir gerne vornommen, / das Ewer Furstliche Durchlaucht nicht hat misfallen, / was wir negst / unserm einfeltigen vorstandt nach / dem edlen, er[nvhe]sten und hochgelerten hern ⌊Johan vonn Creitzen⌋, Ewer Furstlichen Durchlaucht cantzler rath und beider rechte doctor, / vortrauter weis an Ewer Furstliche Durchlaucht / uff derselben erfordern / zubringen mitgegeben. / Ist auch unnotig derwegen uns zudancken, / so wir sonst unbeschwert Ewer Furstlichen Durchlaucht mit vleissigem willen gern freuntlich dienen. /
Was uns weiter uff gemelts hern ⌊cantzlers und rath⌋ / in unserm nahmen / antragen / Ewer Furstlichen Durchlaucht der zufuhr halben hat zugeschrieben, / dieweil dieser handell uns nicht allein, / sondern auch unser wirdig ⌊capittell⌋ mit ⌊beiderseits underthanen⌋ betrifft unnd angehet, / wollen wir semptlich Ewer Furstlichen Durchlaucht in kortzer gelegner zeitt freuntlich und dinstlich beantworten, / bittend, diesenn nicht langen vorzug uns zu gutt in gunsten zu halten, / welchs wir freuntlich umb dieselbte Ewer Furstliche Durchlaucht zuvordienen willig stets wollenn werden befunden. /
Datum ⌊Heilsberg⌋, den XVII Ianuarii M D XLII.
⌊Ioannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋ /
qui supra manu propria subscripsit