Dem durchlauchtigen, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraffen zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pommern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzogk, burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugenn⌋, unserm hochgunstigen, lieben hern und freunde
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Ewer Furstlichen Durchlaucht uff unser negst ⌊⌋ ⌊⌋ / und den zedell dorin vorschlossen / hab wir gerne gelesen, / und ist uns fast wolgefallenn, / das Ewer Furstliche Durchlaucht ire geschickte uff die ⌊tagefart in der Cron⌋ abzufertigen hat vorgenommen, / die welche so stille nicht wirt mugen gehalten. / Es werden derhalben Ewer Furstlichen Durchlaucht bericht uberkommen. / Bei uns ists ungewis, / das ane beiwesen ⌊koniglicher maiestet⌋, unsers aller gnedigisten herren, / solche ⌊tagleistung⌋ solt gehaltenn werden, / derwegen so wir was bestendiges erfaren, / wie wir negst geschrieben, / wolle wir durch eigen boten Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht vorhalten, / und bedancken uns mit sonderm vleis des erbietens, / das uns Ewer Furstliche Durchlaucht zuwissen gethan, / ab wir iren geschickten an solchen tag / etwas unser sachen mitzugeben gesint weren, / do wir nicht sonders dismal haben auszurichten. /
Was wir aber zu forderung Ewer Furstlichen Durchlaucht grentz handell / durch unser schreiben / bei unsern guten hern unnd freunden fortzustellen wusten, / dorzu sein wir unbeschwert / und willig, / dan Ewer Furstliche Durchlaucht freuntlich zudienen, / vil ehre und nutz zuschaffen, / und der uns allenthalben zuvorhalten, / wie auch der achtbar, wolgelert her magister ⌊Johan Lomuller⌋, Ewer Furstlichen Durchlaucht rath und getreuer, wirt anzeigenn, / wolle wir bereitt und begirig werden gefunden. /
Datum ⌊Heilsberg⌋, den VII Marcii M D XLII. /
⌊Ioannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋ /
Ioannes episcopus Varmensis etc. manu propria subscripsit
Postscript:
Wir haben aus Ewer Furstlichen Durchlaucht beigelegtem zedell eingenommen, das die uff dem vorharret, / notigzusein, / ein zusammen kommen mit Ewer Furstlichen Durchlaucht und unsern / neben unsers wirdigen capittels / ⌊rethen⌋ / von wegen beiderseits zufuhr und kauffmans wahr zuhalten. / Dieweil wir aber in unser ersten in dis unser ⌊bischtumb⌋ ankunft / von Ewer Furstlichen Durchlaucht ersucht, / ab wir in unsers negsten seligen vorfarn vortrag und bewilligung, / zu ⌊Bartenstein⌋ aufgericht, / wolten bleiben, / hab wir von uns lassen wissen, / das wir in, / wie er von uns gefunden, / wolten lassen in seinen wirden / und doruber halten, / wie wir auch bisher gethan. / Und sehens nach vor das beste an, / weil wir solchen vortrag uff Ewer Furstlichen Durchlaucht ersuchen nach unsers seligen ⌊vorfarn⌋ tode volkomilch angenommen, / und beiderseits ⌊lands⌋ zum besten eintrechtiglich gemacht zusein erkennen, / das dorin kein vorenderung, / ader doruber was neues wurd vorgenommen. / Solchs ist auch unsers wirdigen ⌊capittels⌋ beger und bitt etc.
Was weiter des gewalts halben aus dem balgischenn ampt uff dem unsern gescheen, / und was sonst im zedell erhalten / ist betreffend, / hab wir dem gemelten hern magistro ⌊Johan Lomuller⌋ an Ewer Furstliche Durchlaucht zubringen mitgegeben, / die wir freuntlich bittenn im hirinne zugleubenn / und gnediglich zuhorenn. /