Letter #5297
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-02-15
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Dem durchlauchtigen, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots ganden marggraffen zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stetin, / Pomern, / der Cassuben und Wenden hertzogen, burggraffen zu Normberg und fursten zu Rugen, / unserm hochgunstigen, lieben herren und freunde /
Zu seiner furstlichen durchlaucht eigenhanden
Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber herre und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Uns ist gestrigs tags Ewer Furstlichen Durchlaucht schreiben worden, datum Morungen den IX dis monats, / aus dem wir gerne vornommen, / das sich Ewer Furstliche Durchlaucht von wegen des einfalhs in ir landt, durch des edlen, ernfesten hern culmischen castellans amptman gescheen, / sich gen in gnediglich erbeut / und finden will lassenn / etc.
Wir hetten uns auch gentzlich vorsehen, / weil Ewer Furstliche Durchlaucht dismals zu Morungen ankommen, / das doselbst der edel ernvhest herr dantzker castellan, / wie wir hie negst von im vorstanden, / Ewer Furstliche Durchlaucht ersucht solt haben. / So solchs nachblieben, / wollen wir Ewer Furstlichen Durchlaucht raths weise nicht bergen, / was der geschickte botschaffter an den burgundischen hoff in seiner instruction habe, / der wir hiebei ein copei zuschicken / bittende, die also vortraulich bei sich zuhalten. / Was aber gemelter her dantzker castellan in Dennemarck zu ziehen vor bevelh hat erlangt, / wirt er Ewer Furstlichen Durchlaucht, / wie wir uns solchs vorsehen, / nicht vorhalten. /
Vor die zugeschickte zeitungen / yst uns zudancken unnottig, / weil wir uns Ewer Furstlichen Durchlaucht freuntlich zudienen schuldig wissen / unnd gerne thuenn. /
Vor zwien tagen ist unser bott von koniglichem hoffe mit brieffen widder an uns kommen. / Was wir vor zeittung dobei befunden, / wirt Ewer Furstliche Durchlaucht aus beigelegten zedeln haben zuvornehmenn / etc.
Von der jungen koniglichen maiestet ehefreud / wirt uns gewiss geschrieben, / das die uff angestelten tagk, / so weit Got solchs nicht hindern will, / der umb sein barmhertzigkeit dorzu zubitten ist, / gehalten soll werden, / dohin wir abermals / forderlich / von unser gnedigisten frauen, der konigin ir maiestet, / geruffen werden / mit dem anhange, / so wir auch gleich fast schwach weren, / solt wir uns dennoch lassen fuhren / und uff den weg begeben. / Es weren vil ertzte zu Croka / und am hoffe, / mit den sie wolt vorschaffen / uns zu unser gesuntheit zuhelffen etc.
Was Ewer Furstliche Durchlaucht von wegenn ires underthan, in unserm schlos Seheburgk gefenglich vorhaft, / von uns freuntlich fordernn, / in dem wollen wir unsern amptleuten / und gerichten bevelhen, / das Ewer Furstlichen Durchlaucht willen werde nachgegangenn, / so fern der gefangne urfrids burgen wirt setzen. / Es wirt uns aber vorbracht, das sein weib / nicht vil acht, / ab er schon nicht los wurde / etc. Nichts wenigers soll in dieser sach also gehandelt werden, / das doraus Ewer Furstliche Durchlaucht offentlich wirt spuren, / das wir zu erhaltung guter nachbarschafft Ewer Furstlichen Durchlaucht underthanenn mit sonderm zugethanen willen gewogen sein etc. /
Was Ewer Furstliche Durchlaucht vor zeitung wirt haben, / nemlich wie es umb Offen gelegen, / bitten wir Ewer Furstliche Durchlaucht, der gunst wir uns bevelhen, / unbeschwert wolte mitteilen, / die Got der almechtige lange zeit in guter gesuntheit unnd aller glugseligenn wolfart wolt erhaltenn. /
Datum Heilsbergk, den XV Februarii M D XLIII.
Ioannes, von Gottes gnaden bischoff zu Ermlandt /
qui supra manu propria subscripsit