Letter #5306
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-10-31
received 1543-11-02 Manuscript sources:
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Dem durchlauchten, hochgebornen fursten unnd herren, hernn Albrechten, von Gots gnadenn marggraff zu Brandeburg, / in Preussen, / zu Stetin, / Pomern, / der Cassuben und Wenden hertzog, burggraff zu Nurnberg und furst zu Rügen, / unnserm hochgunstigen, lieben hern und freundt
Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber herr und freundt. / Unnsere freuntliche und vleiswillige diennste zuvoran etc.
Aus Euer Furstlichnen Durchlaucht schreiben, datum Konigsberg den XXVII dits, / das unns gestrigs tags geworden, / hab wir derselbten Euer Furstlichen Durchlaucht hochverstendig bedenncken / zu diesen iczigen lauffenden / und zuvor ungehorten geczeiten, / in welchen sich viel selczame, wichtige unnd gefarliche hendel zutragen, / gern vornomen, / in dem nemlich, / wie sich Euer Furstliche Durchlaucht besorgt, weil romische kayserliche majestet mit dem hertzogen von Bülich ihren willen behalten, / nicht werd nachlassen das angefangne etwan vornemen, / hertzog Fridrichen pfalczgraff und seinem anhange zu gut, / wider konigliche wird zu Dennemarken und ire konigreiche, / underthan und lande, / vart zustellen, / wie wirs auch achten, / ins werck mocht gebracht werden. / War aus zu diesen ferlichen geczeiten, / die sonst vol trubsals unnd schweren gedranknissen sein in allen ortern der christenheit, / zu furderst, wie Euer Furstlichen Durchlaucht schreiben meldet, / von wegen unnser aller erbfeindts, des Türken, / nicht kleiner unfal, / land und leut zu unuberwintlichen schaden / mit viel christlichs bluts und guets beider seits vorterbnis / sich mocht begebenn. / Wie dem vorzukomen wer, / loss wir unns / nach unnserm geringen vorstande Euer Furstlichen Durchlaucht sorgfeldigkeit, / der gemeinen christenheit zum besten, / domit dieselbte Euer Furstliche Durchlaucht weitlofftig / aus hocher vorsichtigkeit, / diesen handel bedencken, / wolgefallen. / Ist auch fast zur sachen nutzlich, hierinne konigliche majestet, unnsern allergnedigsten hern, zuersuchen, weil die zuvor umb fried unnd einigkeit zcwischen beids, / als Dennemarken ihr majestet benachpart / unnd dem hause Burgunden zu machen unnd haltenn / sich bearbeit. / Wir sein auch der zuvorsicht, das sich hochgemelte konigliche majestet, / wie die von Euer Furstlichen Durchlaucht gerhümet, / der eldest unnd hochverstendigst konig / uff Euer Furstlichen Durchlaucht angeben unnd erinnern / darczu unbeschwert wirt finden lassen. / Das unns aber Euer Furstliche Durchlaucht zuthut messen, / gleich ob wir vonn wegenn des ampts, / das wir in diesen koniglichen landen, / uns vonn ihr koniglichen majestet ufferlegt, / tragen, / viel zu dieser sachenn furdrung bey ihr koniglichen majestet vormochten, / geschicht aus sonderer freuntlikeit und gunst, domit unns Euer Furstliche Durchlaucht gewogenn / etc. Wir kennen uns aber viel zu einfeltig und gering darczu, das wir ihn in solchen grossen, wichtigen rathschlegen, / zu dieser hanndlung gehörig, / bey ihr koniglichen majestet solch ansehen, / wie unns von Euer Furstlichen Durchlaucht wirt zugelegt, / habenn solten. / Nichtswynnigers, / so wol unnser profession noch, / die zu lieb unnd fried anzurichten und stetig zumachen / von Gote ist angeseczt, / auch domit wir unns wilfarig Euer Furstlichen Durchlaucht mugenn erczeigen, (wie der unvorborgen, wo mit zuvor koniglichen wird zu Dennemarken gedient /) wolle wir unnsern vleis bey hochgemeltem unnserm aller genedigsten hern anwenden / und neben anndern hernn koniglichen rethen / ihr konigliche majestet helffen bitten / unnd rathen, / domit mittel unnd wege gefundenn wurden, / diese schwere sache hinzulegen, / daraus unns auch nicht hie im lande, / wie solchs zuvor mutten, / etwan unfueg unnd unrhue wurd zugetriben, / welchs alles wir Euer Furstlichen Durchlaucht, der wir gernn freuntlich dienen / und derselbten gunst unns thun befhelen, / uff ihr hochwolbedacht schreiben, / unserm einfalt nach, / freuntlicher, wilferiger meynung / nicht haben wollen unangeczeigt lassen. /
Datum Heilsberg, den leczten Octobris M D XLIII.
Ioannes, vonn Gots gnaden bischoff zu Ermelandt qui supra manu propria subscripsit