Letter #5334
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1546-02-19
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GStAPK, HBA, C1, No. 1002, f. 2unnumbered
Dem Durchlauchten Hochgebornen Fursten und Herren, hern Albrecht, vonn Gots gnaden margraff zu Brandeburg, / in Preussen, / zu Stetin, / Pomern, / der Cassuben unnd Wenden hertzog, burgraf zu Nurnberg und furst zu Ruegen, / unserm hochgunstigen lieben hern unnd freunde /
GStAPK, HBA, C1, No. 1002, f. 1unnumbered
Durchlauchter hochgebornner furst / hochgunstiger lieber herr unnd freundt. /
Unnsere freuntliche unnd vleisswillige dienst zuvorann. /
Es seint alhie zu unns komenn gegenwertige zeiger, / die erbaren Stentzel Kuchlinski und Hans Golinski, / welche unns umb unsere vorschrift / ihnen an E(ure) F(urstliche) D(urchlauch)t zu gebenn aufs vleissigste gebetenn habenn, / das wir ihnen / dan, / dieweil sie an diesen örterenn / frembde unnd unbekante leuthe sein, / nicht habenn vorsagen konnenn. / Derwegen gelangt an E(ure) F(urstliche) D(urchlauch)t unnser freuntliche bitte, / dieselbe wolte genantenn beidenn personen in ihrenn sachen / so sie etzlicher gutter halbenn, / unnder E(urer) F(urstlichen) D(urchlauch)t gelegenn, / wider und kegenn Hans Golinski habenn, / der auch umb seiner ubelthat willen aus E(urer) F(urstlichen) D(urchlauch)t herschafft vorwiesenn, / unnd nun aufs newe obgenanten Stentzel Kuchlinski / unnd Hansen Golinski in anmassung etlicher gutter, / so ihnen als rechten erbenn zukomen, / grosse gewalt zufueget, / gnnedige furderung damit sie das jhenige dartzu sie recht haben bekomen mugen, / widerfaren lassenn. /
Daran E(ure) F(urstliche) D(urchlauch)t, / die wir Got dem almechtigenn mit langweriger gesuntheit bevelhen, / die billickheit / unnd uns gunstigenn und freuntlichenn willen / altzeit widerumb gegen dieselbte E(ure) F(urstliche) D(urchlauch)t der gunst wir uns bevelhen, / mit unsernn freuntlichen dienstenn zu vorschuldenn / thun wirt.
Dat(um) aus unserm schlos Heilsberg, den XIX Februarii M D XLVI.
Ioannes vonn Gots gnaden bisschoff zw Ermlanndt qui sup(ra) ma(n)u p(ro)pria s(ubscrip)s(i)t