Letter #5354
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-07-16
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Dem durchlauchten hochgebornenn fursten und hern herrn Albrecht vonn gotts gnaden marggraven zu Brandenburg in Preussen / zu Stettin / Pommern / der Cassuben und Wenden hertzog / burggraffen zu Nurnberg und furst zcu Rügenn / unserm hochgunstigen lieben herrenn unnd freunde
Durchlauchter hochgeborner furst / hochgunstiger liber herr unnd freunnth. / Unnsere freunliche unnd vleißwillige dienste zuvoran. /
Worinn unns dißmol Euer Furstliche Durchlaucht durch ihr schreyben ersuchen / haben wir die zuvor viel mal unnd letzlich vor gestrigs tags bey ihrem botten den erbarn Cuntzen Truchses / den wir zur Gutstadt antroffen / zum teylgenugsam beandtwurth / zu dem ist auch solches albereit wie Euer Furstliche Durchlaucht wissentlich auf negster tagfarth mit beshreybung koniglicher majestet unnsers allergnedigsten herrnn deshalben von unns unnd den andern herrn redten unnd stennden ins wergk gestellet. /
Dieweil aber Euer Furstliche Durchlaucht noch in dem sein / unnd das aufs newe vornothwendig achtenn / soll daran auch nichts die andernn herrnn darinn zcuermanen / unnd bey ihnen antzuhalten / an unnserm vleiß abgehenn. /
Was aber der letzten punct Euer Furstlichen Durchlaucht shreibens / darinn vormeldet / wes sich ein ider teil im fhall der noth zum andern zuvorsehenn / unnd zugetröstenn / zuvoreinigen belangt können wir dersulben daßmoll nichts grundtlichs andtwurttenn / dieweil in dem wie in anderen / nichts sunder koniglicher majestett vorwissen unnd bewilligung von dieses orts stenndenn kan vorgenomen werden / dahin wir auch diß neben dem vorigen mussen stellen / unnd koniglicher majestett darinn zuvor ersuchenn / nichts desteweniger wollen wir solchs bey den anndern noch Euer Furstlichen Durchlaucht begehr unnd bith zubefurdern unnd ihnen das kunnth zuthun nicht nachlassenn / damit es semptlichen bey koniglicher majestet gesucht unnd vorgesetzet werde / unnserer person in dem auch nicht sparenn / sunnder aufs vleissigste den sachen nachtrachtenn unnd derenthalben in der Chron anhaltenn / unnd sumpten allenthalben nichts an sorgfeltigkeit zu dieses koniglichen orts unnd Euer Furstliche Durchlaucht lannden und leutten besten erwinnden lassenn / die wir hiemit götlichen genaden in aller wolfarth unnd uns in die alte Euer Furstliche Durchlaucht gunnst unnd freunndlicheit bevelen.
Datum Heilsberg, den XVI Iulii M D XLVIIen
Ioannes von Gots gnaden bischoff zu Ermelandth etc., qui supra manu propria subscripsit