Unnser freunthschafft zuvor. /
Erwirdiger inn Gott, besonder lieber Freundt unnd Nachpar. /
Euer Liebe ⌊⌋ beÿ gegenwertigen zeiger an uns gefertiget, / datum ⌊Heilsspergk⌋, den XX. Iulii, mit eingeschlossener copei ires vorigenn an uns gesteltenn ⌊⌋, / datirt zu ⌊Breslaw⌋, den XVIII tag verschienes monats Iunii, welches wir hievor auch bekommenn, / haben wir empfangen und daraus, wie Euer Lieb denn heirats hanndell / bei ⌊Romischer koniglicher maiestet⌋, Gott lob, / geendet unnd beschlossen, / auch wes sie bei seiner Romischen koniglichen maiestet inn unsern sachen der acht halbenn / vorgewandt / und aussgericht etc., undter anderm seins innhalts verstanden unnd eingenomen. / Unnd seindt zuforderst am hochstenn Euer Lieb glucklicher gesunder annkhunfft erfreudt. / Wunschende, / der Almechtige wolle Euer Lieb darinne mit gnadenn langkwirig erhaltenn. /
Dÿweil wir dann Euer Lieb getreuen und hohen vleiss inn unsern sachenn obgemelt / bei hoch gedachter ⌊Romischer koniglicher maiestet⌋ vorgewanndt / vormerckenn, / sagenn wir Euer Lieb darfur freuntlichen dannck. / Und nachdem wir derselbenn daruff nach der lenge zubeantwortenn woll ursach, / so wollenn wirs doch uff dissmhall etzlicher beifallender hendell halben beruhen, / aber dennocht Euer Lieb durch unnser eigen schreibenn oder bothschafft hernachmals dar inne ansuchen lassenn. /
Das Euer Lieb die beidenn hengst / sampt den ledern satteln angenem / hörenn wir gerne. Wo wir an Euer Lieb weiter inn mhererm, / dann mit solchenn hengstenn freuntlichen willen und gefallen zuerzeigen wusten, / soll bei unns ann nichts mangeln. /
Nebenn dem sein wir gegenn Euer Lieb, / das dieselb uff unnser furbith denn jungen ⌊Rippenn⌋ zu irem dien[er] angenomenn / und inn gnedigem bevelich habenn wollenn, / freuntlich dannckpar. / Das habenn wir Euer Lieb, / dero wir viel nachparliche guts willenns zuerzeigenn iderzeit gewogenn, / uff ir schreibenn freuntlicher wolmeinung mit bevhelung gotlichem gnadreichen schutz und schirm nicht bergenn wollen. /
Vonn Gottes genadenn ⌊Albrecht marggrave zu ⌊Brandenburgk⌋, inn ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pommern⌋, der ⌊Caschuben⌋ unnd ⌊Wenden⌋ hertzog⌋, burggrave zu ⌊Nurmbergk⌋ unnd furst zu ⌊Rugen⌋