Was in negst gehaltener ⌊tagfarth⌋ zu ⌊Marienburg⌋ von den hern ⌊redten⌋ neben uns / wegenn ⌊dieser lande⌋ und unser ⌊underthann⌋ nutz und bestenn / in abfertigung der statlichenn botschaft an die ⌊junge⌋ und ⌊alte konigliche majestet⌋, und zu deren ausrichtung von allenn ⌊stendenn⌋ dieses koninglichen orts vorwilligten und angesatzter steur ist geschlossenn worden, / wirstu aus hiebei vorwartem unserm edict und bovel vornemenn. / Welches, dieweil esz sher notwendig, und viel daran gelegenn ist, / wollenn und bovelenn wir, / das esz aufs erste von dir publiciirt, / und allenn unsernn ⌊underthann⌋ in unserm camerampt under dir, wes standes die sein, / geistlich ader vom adel, / so wol under uns gesessenn, / als die anderswo wonen, und dennoch gutter under uns habenn, auch unser stadt namhaftigen radt und einwonernn, / neben allen freienn schultzenn und paurenn daselbest, / kundt gethann und vorgelesenn werde, / auf das in ernanter und angesatzter czeit solche steur in unserm bovelich ausgedrucket / von einem iderenn / in deine hende und vorwarung, / uns weiter zuuberantwortenn, / moge abgelegt werden. / Daran geschicht von dir unser volkomne meinung und ernster bovel. /