Den ersamen und namhaftigen herren ⌊burgermeister und rathmannen der koniglichen stad Dantzig⌋, / unsern besondern, guten freundenn /
Unsern freuntlichen grus und alles guts zuüoran. / Ersame, namhafftige herren, besondere, gute freunde. /
Es hat uns kegenwertiger unser underthan unnd burger zu ⌊Wormdit⌋, ⌊Thewes Osenborn⌋, undertheniglich angelangt / umb ein vorbitt an Ewer Erbarkeit, uf das er dodurch zu seines rechten endschaft, / das er widder einen Ewer / Erbarkeit / bürger, ⌊Hans Wernaw⌋, von wegen etlichs vorlornen geldes zuhaben vormeint, / dester eher und unvorzuglich kommen mochte, / welche wir im der billigkeit nicht haben wollen vorsagen. / Gelangt derwegen an Ewer Erbarkeit unser freuntlich und vleissig bitten, / wolten gedachtem unserm ⌊underthan⌋ in solcher seiner sach, so vil er dorin berechtigt, / umb unsernt willen gunstig sein, / das er nach manchfeltigen gethanen reissen und zerung / derselbten seiner sach dismals mit seinem ⌊kegenteill⌋ abkommen / und zu orterung gereichen muge. / Wie wir uns des zu Ewer Erbarkeit vorsehen wollen, / dasselb in gleichem und vil mehrem zubeschulden gegen Ewer / Erbarkeit, / die wir hiemit gotlichn gnaden bevelhen, / sein wir erbottig und gneigt. /