Wir wissen E(uer) L(ieb) freuntlicher maÿnung nichtt zwbergenn, / das wir ainen diener, / der unser hoff satler / gewesen, / ⌊Claus⌋ genant, / mit uns alhier in ⌊diese landt Preussen⌋ gebrachtt, / der sich mitt unsser zwlassung, / mit ains unssers undersass(en) dochter / im Balgischen gebiett wonend ehelich gemachtt, / mit derselbigen er ain dochtter bekommen(n), / die also nach irer baider absterben vorpliebenn und noch in leben, / welliche auch numer manbar, / darumb wir vorursachet auch schuldik / als der oberst vormundtt derselbigen zw eheren zwhelffen, / habenn derwegen den vormundtern, so ain erbar ratt der statt ⌊Kneipphoff Konigsperk⌋ / d(er) nachgelassen junkfrawen zwgeordent, / bevolen, dieselbige ohnn unsern bewust und willen nichtt auszugeben. / Darauff sie uns berichtt getan, / das sie als unssere underthane solch(en) unsernn bevelch gehorsamlich gelebenn woltten. / Allain die iunckfraw hab irer mutter brueder zw ⌊Dantzigk⌋, / ⌊Zacharias Leheman⌋ genant, / wonen, / was derselbig in solchem fall zw thun gesindtt, / des mochtt(en) wir uns an ime erlerne(n). / Derwegen wir nichtt underlassen, sonder dem bemelttenn BCz, 1606, p. 146 ⌊Zacharias Leheman⌋ / geschrieben / und ime inn sollichem schreÿben unsser furstlich gemuett angezeigtt, / das wir solliche junckfraw unnssers camernnmeisters, / ratt und lieben getrewen ⌊Cristoff Gatterhoffen⌋, / vettern ⌊Sigmu(n)dt Hack⌋ genant, / vermittelst gotlicher hülff mit solchenn beiden personen ain ehestieffttung zumachen bedachtt, / wellichs dan noch dermassen unser will und gemuets maÿnung ist. /
Dieweill wir als d(er) oberst vormundtt schuldik, / wittwen und waissen / bestes zuwissen. / Nu wesen wir in warheit die gedachtt(en) junckfrauen / nichtt besser dan des ortts aus zwgeben, / dan alda ain grosse tapffere und eherliche freuntschafft vorhanden. Darauff hat uns d(er) gedachtt ⌊Leheman⌋, wie inliegende copeÿ vormag antwurt gegeben, das er sich mit dem ersten zw uns verfueg(en) woll, / sich sollichs handels mit uns zw underrheden. / Aber noch bits her nichtt geschehenn. / Derhalben wir vorursachtt ime abermals zwschreiben, / wie ir aus unsserm schreiben und seiner / antwurtt hiebei auch zuvormerken habtt. /
Dieweil dan die letztt antwurt under hidden by binding⌈[er]er hidden by binding⌉ anderm in sich schliessen thutt, / das d(er) gemeltt ⌊Zacharias Leheman⌋ ahn wissen und willen E(uer) L(ieb) als seines schwegers / zw dieser zeitt nichs vorwilligen kan, / sonder was E(uer) L(ieb) dar in guts BCz, 1606, p. 147 ratts pflegenn wurdtt, / darin woll er sich guetlich finden lassen. / Dieweill wir den nuz solchem schreiben vormerken, / das E(uer) L(ieb) dieser freuntschafft auch zwgetan / sein wir des hochlich erfraidtt / und sonderlich, / nachdem sich E(uer) L(ieb) gegen uns mer dan freuntlich erbett(en), / wor in uns dieselbig zw dienen wissen, / soll der gut will an E(uer) L(ieb) nicht mangeln. /
Wollenn derhalben hiemit E(uer) L(ieb) gantz freuntlich gebett(en) haben, / dieweill wir solliche heÿratt fur nutz und gutt ansehen, / in ansehung, / das wir unserm camermeister, / d(er) uns vonn unssern jung(en) furstlichen jaren bits hieher getrewlich gedient, / auch der gantzen frewntschafftt mitt sond(er)n gnaden geneigtt. / Dieselb wollen sich hierin freuntlich und guettlich / finden lassen, / damit sollicher heÿrait sein furgank / mochtt bekommen, / auch unsser will hierin als des obersten vormundts, / geschehe und stat hab, / das wollen wir wieder umb E(uer) L(ieb) gantz freuntlich beschuelden und vordienen. /
Biethen bei diesem botten E(uer) L(ieb) freuntlich antwurtt. /