BCz, 1606, p. 391
Unnser freuntlich dinst zuvornn. /
Erwirdigerm Got besonder lieber Freundt und Nachbar. /
Wir habenn E(uer) L(ieb) ⌊⌋ datirt ⌊Schmalein⌋, den XII-ten Martii dieses itzigenn lauffendenn jares newlicher tag entpfangenn. / Unnd daraus wes dieselb des ⌊Golintzki⌋ halbenn ann unns geschriebenn vorstanden, / welchermassenn aber wir ⌊kö(nigliche) ma(iestet)⌋ zu ⌊Polann⌋ unnsernn gnedigen herrn unnd freuntlichenn liebenn ohaimenn, desgleichenn die loblichenn stende derselben ⌊Cronn⌋ widderumb beantwort / habenn E(uer) L(ieb) inligendt zuersehenn. / Unnd wiewoll wir gut fug unnd recht anderer gestalt mit berurtem ⌊Golintzki⌋ von wegenn seiner begangenenn ubelthathenn zuhandlenn, / so habenn wir doch hochgedachter ⌊ko(nigliche)r ma(ieste)t⌋ unnd derselbenn hochloblichenn stende furbieth angesehenn. /
Also das wir sie der letztenn bieth, / doch der gestalt das die guther nach lantleufftigem gebrauch, / dardurch denn dinnstenn damit nichts entzogenn / geschatzt werdenn / zugewehrenn und wilfarung zuthun gneigt. / Wyr schickenn auch E(uer) L(ieb) irem begernn nach des herrnn ⌊untercantzlers⌋ brieff hiemit widder. / Wellichs wir E(uer) L(ieb) uff ir gethanes schreybenn freuntlicher meynung nicht vorhaltenn wollenn. / Dann derselben iderzceit freuntlichen angenemen willenn zuertzeigen seint wir geneigt.
Dat(um) ⌊Konigsbergk⌋, denn 24-t(en) Martii anno etc. im 40-t(en).
Von Gots gnaden ⌊Albrecht marggraff zw ⌊Brandenburgk⌋, in ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pommern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog⌋, burggraff zu ⌊Nurmbergk⌋ und furst zw ⌊Rugenn⌋ manu propria subscripsit