Unsern freuntlichen grus und gutwillig erbieten zuvor. / Gestrenger und ernfester herr, / besonder, lieber frendt. /
Wir konnen Ewer Herlichkeit nicht verhalten, das Sercz verschiener tage der heuptman zu Osterrode, ettliche unsers ⌊bischtumbs⌋, alt
gesessene leuthe, / welche sich lange zeitt alhie enthalten haben, / von uns gleich als die in sein ampt gehoren, / hatt furdern lassen, / darausz wir nu verursacht
werden, der gleichen auch zu thuende, / und die jenigen, so sich ausz unserm bischtum begeben, / und ÿtz im ⌊furstenthunnn⌋ mit heuszlicher wonunge sich enthalten, / widderumb an dissen ort unther ire geburliche
hirschaft, dahin sie von rechtswegen gehoren, / zu furdern. / Und wollen Ewer Herlichkeit nu weiter nicht unangezeigt
lassen, / das zwien burger zu ⌊Salfelt⌋ unter Ewer Herlichkeit
heuptmanschaft des preuschenmarktischen ampts wonhaftig sein / mit
namen ⌊Caspar Seitz⌋, ein brewer, / und ⌊Francze
Schmidt⌋, / welche beide ausz unserm dorff ⌊Goltbach⌋ diszes ⌊lobauschen gebitts⌋ entworden, /
und uns zugehoren. / Damit uns nü widderumb gleichmessige gerechtigb(!)eit gepflogen
werde, / ist unser freuntlich begerr, / Ewer Herlichkeit wolle genante zwien burger zu ⌊Salfelt⌋ darzu halten, / das sie sich hieher in unser ⌊bisthum⌋, / da sie gezogen und geboren, / auf das furderlichste mit
heuszlicher wonunge widderumb begeben, / ader unserm burgraffen alhie zur ⌊Lobau⌋ gewisse zeitt und stelle dieselbigen rechtlich zu furdern, und ferner anzunhemen, / ansetzen. / Das seind wir gen
Ewer Herlichkeit im gleichen und grossern fall zu beschulden gutwillig, / die wir hiemit dem
almehtigen thun befelhen.