BCz, 1624, p. 77
Erwirdigster in / Goth, / genediger herre. /
Unser boreidtwillige und g<e>flissene dinste / szeint Ewer G(nade)n / allewege bevoran entpholen. /
Genediger herre. /
Ewer G(nade)n ⌊⌋ / ufm schlosse ⌊Lobaw⌋ / am vierd(en) Iulii / gegeben / haben wir / mit zcimlicher reverentz entphang(en) / und den inhalt / mit beschwert(en) gemutte / vorleszende / eingenom(m)en / und mussen (Eeimes(?) Goth) lawterer mehnunge / der ergangenen fewers, / strof, schmertz und grosze mitleidunge tragen. / Goth der Almechtige welde dys leyth / in gelugselige wolfart und frewde (des wir Ewer G(nade)n von hertzen wunschen und gonnen) geruchen zu wandelen. /
Was wir aber, Genedig(e)r Herre, / Ewer G(nade)n hier bey uns / in seinem ⌊vaterlande⌋ seinde / zcun ehren / bewisen / haben wir dasselbige / mith unsern geflissenen und angenehmig(en) dinst(en) / williglich und gerne gethoen. / Wolde Goth, / so wir mehr wolgefallens / aws zcugetanem unserm gemute Ewer G(nade)n hetten ertzeiget / sulde uns zcur beszundern frewde galang(en). / Dan es wel Ewer G(nad)e zu uns der ungeczweifelt(en) und trostlichen zcuvorsicht sein, / wo wir / mith unsern krefft(en) Ewer G(nade)n wilfehrig unde angenehmigk<eit> sein konnen ader mog(en) / sal an uns / kein fleis, / muhe / ad(er) arbeit / hintergeloss(en) werden. /
Mith hulffe des Almechtig(en) / deme wir Ewer G(nade)n lange geszunth mith vormehrunge vil gelugszelig(en) zcunehmens / mit fleis / befehlen. /
Dat(um) ⌊Dantzig⌋, am VIII-t(en) Iulii / anno etc. 33. /
Ewer G(nade)n dinstwillige und unvordrossene ⌊burgermeister und rathman der stadt Dantczigk⌋
Postscript:
Die copien genediger herre / der legation etc. / haben wir unlangst / an die ⌊ersz(ame)n von Thorn⌋ / geschickt, / welche hinfurder / dieselbig(en) / an die ⌊ersamen von Elbinge⌋ / zufertig(en) werd(en). / Domit sie als denne / an unsern genedig(en) hern / ⌊bisschoff zcu Ermelanth⌋ / awfs furderlichste / zcukommen mog(en). /
Dat(um) ut in l(itte)ris.