Letter #972
Gdańsk Town Council to Ioannes DANTISCUSGdańsk (Danzig), 1533-07-08
received 1533-08-12 Manuscript sources:
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Dem erwirdigsten in / Goth Hern, / hern Johanni von Gots genaden, / des loblichen stichts Culmen bisschoff etc. / unszerm genedigen herren.
Erwirdigster in / Goth, / genediger herre. /
Unser boreidtwillige und g <e> flissene dinste / szeint Ewer Gnaden / allewege bevoran entpholen. /
Genediger herre. /
Ewer Gnaden brieff / ufm schlosse Lobaw / am vierden Iulii / gegeben / haben wir / mit zcimlicher reverentz entphangen / und den inhalt / mit beschwerten gemutte / vorleszende / eingenommen / und mussen (Eeimes Goth) lawterer mehnunge / der ergangenen fewers, / strof, schmertz und grosze mitleidunge tragen. / Goth der Almechtige welde dys leyth / in gelugselige wolfart und frewde (des wir Ewer Gnaden von hertzen wunschen und gonnen) geruchen zu wandelen. /
Was wir aber, Genediger Herre, / Ewer Gnaden hier bey uns / in seinem vaterlande seinde / zcun ehren / bewisen / haben wir dasselbige / mith unsern geflissenen und angenehmigen dinsten / williglich und gerne gethoen. / Wolde Goth, / so wir mehr wolgefallens / aws zcugetanem unserm gemute Ewer Gnaden hetten ertzeiget / sulde uns zcur beszundern frewde galangen. / Dan es wel Ewer Gnade zu uns der ungeczweifelten und trostlichen zcuvorsicht sein, / wo wir / mith unsern krefften Ewer Gnaden wilfehrig unde angenehmigk <eit> sein konnen ader mogen / sal an uns / kein fleis, / muhe / ader arbeit / hintergelossen werden. /
Mith hulffe des Almechtigen / deme wir Ewer Gnaden lange geszunth mith vormehrunge vil gelugszeligen zcunehmens / mit fleis / befehlen. /
Datum Dantzig, am VIII-ten Iulii / anno etc. 33. /
Ewer Gnaden dinstwillige und unvordrossene burgermeister und rathman der stadt Dantczigk
Postscript:
Die copien genediger herre / der legation etc. / haben wir unlangst / an die erszamen von Thorn / geschickt, / welche hinfurder / dieselbigen / an die ersamen von Elbinge / zufertigen werden. / Domit sie als denne / an unsern genedigen hern / bisschoff zcu Ermelanth / awfs furderlichste / zcukommen mogen. /
Datum ut in litteris.