» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Text #143

Sales contract between Ioannes DANTISCUS and Barbara, widow of Hans [EBERT] von Leginen, and her sons Valerianus und Jost, concerning two and half hufen in Łężany

Heilsberg (Lidzbark Warmiński) 1547-03-29
Manuscript sources:
1rough draft in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 70, f. 262r

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Wir Ioannes von Gots genadenn bischof zu Ermlandt thun kundt idermennigliche den solches zuwissen von nothenn:

Nach dem etwan drithalbe hube von funfen so einem mit namen Henselin ihm gut Neulusien in unserm Reselschenn camerampt gelegen zu erhebt und umb seiner vorwirckung willen an den hochwirdigen in Got hern Fabiano bischofe zu Ermlandt unsern seligen vorfharnn gefollen seindt / der diesulben drithalbe hube dem erbarn Hansen von Leginen zu dem dinste den ehr uns vom gut Neulusien zu halten schuldig / vorligenn / und ihm und seiner rechten erbenn zu Magdeburgischenn rechte (welches inne zu beiden kunden nennet) vorschribenn. /

Und hernacher durch absterbenn abgedochtes Henselin / die hinderstelle gen drithalbe huben / die ehr noch in dem gut Neulusien behalten und zu Preuschem rechte ingehabt / an uns und unserenn bischoflischenn tisch gefallenn sein. / Haben wir diesulbtenn der thugentsamen frauen Barbara seligen Hansen von Leginen verlassenen witwen / und ihren kinderen Valeriano und Iodoco / damit sie uns den dinst vom gut Neulusien desto statlicher und volkomlicher aufzurichten mugen / auf ihr fleisiges und undertheniges bittenn vor achtzig margk geringer Preuscher muntze XX grossen vor eine margk vorkauft davon sie uns balde vierzig margk bozalt / haben und her nacher ihar iherlich auf zu komende Lichtmess an zufahrn czwentzig margk / bass obgedochte summa der achtzig margk volkemlich entrichtet werde / abllegen sollen vorschreibenn und vorleihen ihnen und ihren rechten erben hiemit genante drithalbe hubenn / mit aller gerechtickeit und zu dem rechte / wie die anderenn huben /so sie ihm gut Neulusienn besitzen von ihnen gehaltenn werden / und in ihrem privilegio und hantfeste daruber gegeben / aufgedruckt ist / ewiglich czubositzen und zu gebrauchenn. /

Darzu urkundt haben wir unser mittel siegel hirunden an diesen brief wissentlich hengen lassen. /

Geben auf unserm schloss Heilsberg, den 29 Martii MDXLVII.