Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, herren ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussenn⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, / burggraff zu ⌊Nurmberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unnserm hochgunstigen, lieben herren und freundt
Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber her unnd freundt. / Unser freuntliche, willige dinste zuvoran. /
Wir haben den XII dits Ewer Furstlichen Durchlaucht mit yrem lauffenden bothen / und den andern tag dornach bei koniglichem kemmererr ⌊⌋. / So ist heuten unser diener, der Ewer Furstlichen Durchlaucht schreiben in bewusten sachen an hoff mit sich genommen, / widder an uns gelangt, / mit sich diese beÿgelegte brieffe an Ewer Furstliche Durchlaucht gebracht, / aus welchem vorstehenn wirt, / wie gantz angeneme ⌊koniglicher maiestet⌋, unnserm aller gnedigisten herren, Ewer Furstliche Durchlaucht trewhertzig anzeigen durch unsern hoffbruder, den herren ⌊Nibschitz⌋ gethan, / gewest ist. / Die zwene herren, die Ewer Furstlichen Durchlaucht geschrieben, / haben uns auch yre meinung zuerkennen geben, / beclagen mit uns solch unchristlich vornehmen etc. Und hat uns der ⌊hochwirdige von der Coÿe graff zu Gorcka⌋ durch sein eigen handtschreiben gebethen, / in Ewer Furstlichen Durchlaucht uf das fleissigst zubefelhen. /
Neues ist nicht sonders an uns kommen, / das Ewer Furstliche Durchlaucht nicht wuste. / Es wirt uns geschrieben, / das ⌊die von Normberg⌋ beÿ inn ⌊romischer koniglicher maiestet⌋ gros ehre haben bewiesen / und dreissig tausent gulden geschenckt etc. und das ir maiestet mit dem ⌊konige von Franckreich⌋ im ⌊Nidderland⌋ bei ⌊keyserlicher maiestet⌋ sollen sein, / dohin ⌊konigliche maiestet⌋, unser allergnedigister herr, iren botschafter mit nahmen N. Otzieski, / der etwan bei dem crokischen herren vorstorben, / gedÿnet, / hat abgefertigt, / das zu unser ruhe, dorin wir Gott loben, / nicht unnutz etc. Sonst Ewer Furstliche Durchlaucht wissen wir dismals nichts sonders zuschreiben, / der gunst wir uns vortraulich und wilferig bevelhen. /
⌊Ioannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋
⌊Ioannes⌋ / qui supra manu propria subscripsit