Unseren fruntlichen grues mit alles gutten entpittung zuvorann. /
Ersame, nhamhafftige hern, gunstige freunde.
Wie wir aus Ewer Erbarkeit ⌊⌋
, / das wir gestriges tages erhalten, vorstandenn, / hab wir ⌊koniglicher majestet⌋, unsers allergnedigsten hern lauts disser eingelegtenn copeyen / Ewer Erbarkeit, / der wir gernn gefallen thun, / zu guth geschribenn. / Wolten do bey, das noch Ewer Erbarkeit willen und beger alles wurd ausgericht. Dieweil aber die sachen etliche unsere gutte freunde mit an ghen, / wolte wir nicht gernn vormerckt sein / in dem, das wir des fals Ewer Erbarkeit beystendig gewesenn. Wie wir uns vorsehen Ewer Erbarkeit sich hirinne wol werden, / das uns nicht nochteilig, / wissen zu haben . / Was die apellacion belangt hald wirs davor, / so solchs idrem / frey Ewer Erbarkeit nicht werd ungestatet bleibnn. / Es werden in der commission sunderlich nicht zu zulossen ausgedruckt. Wor wir sunst Ewer Erbarkeit, die wir Gothe in sein gnad be[f]helen, vil fruntschafft und furderniss mugen thun, erbitten wir uns geneign und willig.