Wir haben gestriges tag Ewer Erbarkeit ⌊⌋ entfangen und nicht gernn daraus vornomenn, das der her ⌊lancziczerr castellan⌋ sich dergestalt mit Ewer Erbarkeit eingelassenn, / das wir achten anderswo von ⌊dis lands⌋ abgunstigen, oder aber durch unsere uffrurige mues zuflisse[n], derwegen wir Ewer Erbarkeit, / der wir in allem gutt[enn] geneigt, / zu willen unbesvert ⌊koniglicher majestet⌋ unserem allergnedigsten hern, / wie beygelegte copey mitbringt, ⌊⌋. / So solche meynung Ewer Erbarkeit thut gefallenn, wolt vorschaffenn, das es bey hove / und bey d..., den es angeth, / uns nicht ungunst oder vordriss thet brengen, / wie dan solchs Ewer Erbarkeit aus irem vorsichtigen vorstande wol werdnn wissenn lossenn furdrenn. / Goth[e] in sein gnad befholenn.