Wir hettenn gemeint, das des Schottenn sachen nu... und gar solte aufgehabenn / und vorgessenn sein, / so die nu nach koninglichem decret und dessulb[en] bostetigung czwe ihar angestandenn, / das dargegen vom w... teil ⌊Blasio Balinski⌋ nichts ist aufbracht. / Dieweil aber der unruiger mensch nach nicht ablest Ewer Erbarkeit darin zu molestirenn, / und mit einer ungebreulichenn citation densulbten thut zusetzenn, / hab[en] wir Ewer Erbarkeit beger und bitte noch an ⌊koningliche majestet⌋ und den hochwirdigenn hern ⌊Samuelen⌋, crakauschen bischof, der sachenn gelegenheit ⌊⌋, / welche brive wir Ewer Erbarkeit gesiegelt / mit beigelegtenn coptienn zuschickenn, / woraus sich Ewer Erbarkeit bote, den die werden der sachen halben aufschickenn, / wirdt zubolernen haben, / wie die sei vorzunemen und ⌊koninglichen rethen⌋ anzutragenn, / des gewissen vorhoffens, Ewer Erbarkeit werden hirin geringlichen sunder er keine boswerung absolvirt , und dor gantzenn sachenn entschaft bokomen. / Dieweil das widderteil keinen grundt seiner citation habenn , / und derhalben damit nicht wirdt bosthen kunnen, wir haben auch den proces der sachen, / so uns durch Ewer Erbarkeit zu geschickt, / bei und bohaltenn, / den wir den hern botschaftern, / wo die sich ferner noch ⌊Crakow⌋ begebenn, / und nicht durch svaheit ⌊koniglicher majestet⌋ gehindert wurden, / zuschicken wollen, / und daneben der sachen kegen die zugedencken nicht vorgessenn. Und wo wir sunst ..., die wir gotlichen genaden bovelen, / viel angenemes willenn / kunnen erzeigenn, / seindt wir d... zuthun wie zuvor idere zeit genigt. /