Letter #3184
Ioannes DANTISCUS to Thorn Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-08-07
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Magistratui Thoronensi
Unserenn etc.
Dieweil Ewer Erbarkeit auf itziger koninglicher majestet, unsers allergnedigen hern, schreibenn an alle stende dieses landes ausgangenn, / was wir darauf vor bedenckenn habenn und koningliche majestet antwurtenn, wurden ihnen bei kegenwertigem zeiger mitzuteilenn freuntlich und dinstlich thun bittenn, / damit Ewer Erbarkeit desto fuglicher daraus was ihnen zuantwurten sei / sich entschlissenn mugenn, / schickenn wir hiebei gelegt / die copie und abschrift / des, / was wir koninglicher majestet dismol auf ihr schreibenn zuantwortenn vor notig und rathsamm / bei uns funden und bodacht habenn, / woraus Ewer Erbarkeit unsere meinung und rath werdenn vornemen / , die dennoch auch aufs fleisigste diese sache die, weil sie wichtig, bewegen und bei sich berathslagen woltenn, / auf das von Ewer Erbarkeit koninglichen majestet da solchs bedenckenn muge zugeschribenn werden, / das zu dieses lande nutz, / fride und ruhe dinstlich sei. Worin, wie wir nicht zweifelen, Ewer Erbarkeit, / die wir gotlichenn genaden bovelenn, / nichts an ihrer sorgfeltigkit werden lassen abghen und die copie unsers briefs an koningliche majestet nicht weiter komen lassen ader imands anders mit teilen.
Datum aus unserm schloss Heilsberg, den VII Augusti M D XL VII.