Dieweil Ewer Erbarkeit auf ⌊itziger koninglicher majestet⌋, unsers allergnedigen hern, schreibenn an alle ⌊stende⌋ dieses ⌊landes⌋ ausgangenn, / was wir darauf vor bedenckenn habenn und koningliche majestet antwurtenn, wurden ihnen bei kegenwertigem zeiger mitzuteilenn freuntlich und dinstlich thun bittenn, / damit Ewer Erbarkeit desto fuglicher daraus was ihnen zuantwurten sei / sich entschlissenn mugenn, / schickenn wir hiebei gelegt / die copie und abschrift / des, / was wir ⌊koninglicher majestet⌋ dismol auf ihr schreibenn zuantwortenn vor notig und rathsamm / bei uns funden und bodacht habenn, / woraus Ewer Erbarkeit unsere meinung und rath werdenn vornemen / , die dennoch auch aufs fleisigste diese sache die, weil sie wichtig, bewegen und bei sich berathslagen woltenn, / auf das von Ewer Erbarkeit ⌊koninglichen majestet⌋ da solchs bedenckenn muge zugeschribenn werden, / das zu dieses lande nutz, / fride und ruhe dinstlich sei. Worin, wie wir nicht zweifelen, Ewer Erbarkeit, / die wir gotlichenn genaden bovelenn, / nichts an ihrer sorgfeltigkit werden lassen abghen und die copie unsers briefs an koningliche majestet nicht weiter komen lassen ader imands anders mit teilen.