Letter #3215
Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-09-16
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Gedanensibus
Unsernn etc.
Wir habenn czuvor kegenwertigenn czeger, unseren underthann Lorentz Tideman, / unsere vorschrift an den edlen, ernvhesten hern Johan von Werden, Ewer Erbarkeit radts vorwa[n]tem freunde und houptman zur Neuburg, geben, / der czuvorsi..., das ehr dadurch in seinenn sveren anligenden sachen solte sein gefurdert werden. / Dieweil aber solchs damals ungeschaffe[n] ist abgangen, / und ehr gedachten hern Johan von Werdenn zu Dantzig nicht antroffenn, / ist ehr aufsnew widderrum vor un[s] erschinenn, / und mit beteubtem und sworem gemachte seine sac[h] widderholet, / wie seinem shone Hans Tideman / einer Ewer Erbarkeit mitburger mit namen Thomas Koniken eine uneheliche th[at] und diebstal zulegen, / und beschuldige, das ehr als so... genanter Hans Tideman / ihm einen sac[k] mit gelde, da dreihundert mark gewesenn, aus seinem hause entwand und entragenn habe. / Dieweil nu solche zichtung so wol gedocht[er] Lorentz Tidemans, als seines shones, dem die untath czugelegt wirdt, / auch seiner gantzen freuntschaft, ehre, glimpf und gutten namen anghetch und dar... nicht wenig hiedurch vorletzet wirdt, / Thomas Conike ab... keinenn andern grundt / die sache auf Hans Tideman zubring[en] weis vor zuwendenn, / allein das ihm solchs durch ein sw... kunstler, / die viel vowarheit ofte auf gutte eheliche leute au... angeben ihres meisters sagen, / angezeigt habe, / hot ehr un[s] derwegen , gantz undertheniglich gebetenn ... neben seinem sone / mit solcher seiner sweren anligenden sa[ch]enn an Ewer Erbarkeit zuvorschreibenn, / damit sie durch derer furderung czuvorantwurtung ihrer ehren und glimpfs kommen mogtenn, / worin sich Ewer Erbarkeit unsernt halbenn / freuntlich und gunstlich kegen gedochte unsere underthan vater und sh[on] wolten erzeigenn, / und vorhelffenn, / das der vorleumbder / sich in ihrer kegenwertigkeit / zu rechte geste..., und alda von sich sage, / ab ehr angezeigten diebstal / auf H... Tideman gedencket auszufhuren, / aber ihm solcheins z[u]messe ader nicht, / auf das also ferner die sache czu recht l... auftrage gelange, / und sie wissenn mugen, wisz sich kegen gedochten Koniken zuhalten habenn, / welches wir uns zu Ewer Erbarkeit, / das die solches auf unsere freuntli... vorbitte unbosweret thun worden, / gewisse vorshen wollenn, / uns au... herwidder in gleichenn sollenn kegen die irregen dorm[it] erzeigenn, / damit sie idere zeit bei den unseren in ih... rechtmesigen sachen sunder erkeinen vorzug gefurderth werdenn. / Bovelen hiemit Ewer Erbarkeit gotlichen genaden mit langweriger gesuntheit. /
Datum aus unserem schloss Heilsberg, XVI Septembris M D XLVII.