Wir habenn czuvor kegenwertigenn czeger, unseren underthann ⌊Lorentz Tideman⌋, / unsere vorschrift an den edlen, ernvhesten hern ⌊Johan von Werden⌋, Ewer Erbarkeit radts vorwa[n]tem freunde und houptman zur ⌊Neuburg⌋, geben, / der czuvorsi..., das ehr dadurch in seinenn sveren anligenden sachen solte sein gefurdert werden. / Dieweil aber solchs damals ungeschaffe[n] ist abgangen, / und ehr gedachten hern ⌊Johan von Werdenn⌋ zu ⌊Dantzig⌋ nicht antroffenn, / ist ehr aufsnew widderrum vor un[s] erschinenn, / und mit beteubtem und sworem gemachte seine sac[h] widderholet, / wie seinem shone ⌊Hans Tideman⌋ / einer Ewer Erbarkeit mitburger mit namen ⌊Thomas Koniken⌋ eine uneheliche th[at] und diebstal zulegen, / und beschuldige, das ehr als so... genanter Hans Tideman / ihm einen sac[k] mit gelde, da dreihundert mark gewesenn, aus seinem hause entwand und entragenn habe. / Dieweil nu solche zichtung so wol gedocht[er] ⌊Lorentz Tidemans⌋, als seines ⌊shones⌋, dem die untath czugelegt wirdt, / auch seiner gantzen freuntschaft, ehre, glimpf und gutten namen anghetch und dar... nicht wenig hiedurch vorletzet wirdt, / ⌊Thomas Conike⌋ ab... keinenn andern grundt / die sache auf ⌊Hans Tideman⌋ zubring[en] weis vor zuwendenn, / allein das ihm solchs durch ein sw... kunstler, / die viel vowarheit ofte auf gutte eheliche leute au... angeben ihres meisters sagen, / angezeigt habe, / hot ⌊ehr⌋ un[s] derwegen , gantz undertheniglich gebetenn ... neben seinem ⌊sone⌋ / mit solcher seiner sweren anligenden sa[ch]enn an Ewer Erbarkeit zuvorschreibenn, / damit sie durch derer furderung czuvorantwurtung ihrer ehren und glimpfs kommen mogtenn, / worin sich Ewer Erbarkeit unsernt halbenn / freuntlich und gunstlich kegen gedochte unsere underthan ⌊vater⌋ und ⌊sh[on]⌋ wolten erzeigenn, / und vorhelffenn, / das der ⌊vorleumbder⌋ / sich in ihrer kegenwertigkeit / zu rechte geste..., und alda von sich sage, / ab ehr angezeigten diebstal / auf H... Tideman gedencket auszufhuren, / aber ihm solcheins z[u]messe ader nicht, / auf das also ferner die sache czu recht l... auftrage gelange, / und sie wissenn mugen, wisz sich kegen gedochten Koniken zuhalten habenn, / welches wir uns zu Ewer Erbarkeit, / das die solches auf unsere freuntli... vorbitte unbosweret thun worden, / gewisse vorshen wollenn, / uns au... herwidder in gleichenn sollenn kegen die irregen dorm[it] erzeigenn, / damit sie idere zeit bei den unseren in ih... rechtmesigen sachen sunder erkeinen vorzug gefurderth werdenn. / Bovelen hiemit Ewer Erbarkeit gotlichen genaden mit langweriger gesuntheit. /