Ess hats der hochwirdige in Got unser freuntlicher lieber bruder, her ⌊Tidemannus⌋, bischof zu ⌊Colmenshe⌋, / neben uns und anderenn herren vors beste angeshenn, / und duncket ihnen gerathen sein, / dieweil die angesatzte ⌊tagfarth⌋ / widder der ⌊hernn redte⌋ willen in ferne und unbokueme stelle / von ⌊koninglicher majestet⌋, unser aller gnedigen hern, ist geleget worden, dahin den partenn , so hader sachenn habenn, / umb swerheit willen des weges und wetters / sher unfuglich wirdt sein zukomen , / das man solche sachenn alle / eins iderenn rechte unschedlich bas auf die negste tagfart nach dieser / kegen ⌊Marienburg⌋ thete vorlegenn, / und den partenn solchenn aufschub anzeigenn. Welchs wir nicht zweiflenn, / Ewer Herlichkeit sich auch also werde gefallenn lassenn, / und vor gutt anshenn, / wo nu das dersulben mit were, / mag Ewer Herlichkeit dis ihrer wojwodschaft underthan den stedten und adel im namen der ⌊hernn redte⌋ aufs forderlichste ankundenn, / damit sich ein ider darnoch zurichten habe, / und nicht auf den weg mache. Ess wolte Ewer Herlichkeit [au]ch nicht vorgessenn / ... gelt und stewre vom adel und klei[ne]n stedtenn / zu ausrichtung der zerung den hernn botschafternn, / die an die ⌊alte koningliche majestet⌋ ... gefertigt worden, / in derselben wojwodschaft gefallen ist, / auf kunftige ⌊tagfarth⌋ mitzubringen, [wo]rin sich Ewer Herlichkeit , die wir hiemit gotlichen genaden mit langweriger gesuntheit bovo[le]n, / wol wirt wissen zuhalten, / damit hiedurch die abfertigung der notigen bot...aft nicht gehindert werde. Wir bittenn auch freuntlich / diesen beigelegten brief / kegen ⌊Sthum⌋ an den hern ⌊marienburgischenn wojwoden⌋ sunder seumen zufertigenn ader zuschicken.