Ewer Herlichkeit bothenn haben wir etzwas lengsamer von uns gelassen, / damit wir dersulbenn, wo wir mitlerheit was von hofe erhilten , das Ewer Herlichkeit sachen zutreglich were, / kundten mitteilenn, von da uns den gestriges tages ist ⌊⌋ zukomen, / darin angezeigt wirdt, / das die ⌊junge koningliche majestet⌋ zu ⌊Pieterkow⌋ nicht lange zuvorharren bodocht sei, / sunder zeitiger von dannen widderum zu vorruckenn. Derwegen duncket uns geraten / sein, welchs wir doch zu Ewer Herlichkeit gefallen stellen, / dieweil die hern angesatzten botschafter mit ihrem aufczihen an ⌊koningliche majestet⌋ vieleichte zulange vorzihen mogtenn, / also das die ⌊junge koningliche majestet⌋ vor ihrem ankommen kegen ⌊Peiterkow⌋ / vorruckete , / das Ewer Herlichkeit sich mit den ersten aufmachte, / dieweil sie auf ihr eigen zerung zuzihen bodocht ist, / und ihre sachen bei der jungen koninglichen majestet vorstellete, / den wie wirs anshen, / wo die junge koningliche majestet hirin nicht wirdt ersucht und gebraucht werdenn, / achten wir ess davor, das man wenig wirdt unser botschaft erhaltenn. Solchs wolte auch Ewer Herlichkeit den andern hern ihrenn collegis anzuzeigen nicht nachlassen, / und bei ihnen / umb der boweglichen gesatzten ursachen willenn fleisiglichenn anhaltenn, / damit die botschaft durch sie sunder seumen vortgestellet werde. Wo nu Ewer Herlichkeit zuvor wirde aufczihen, / und ihre sachen bei der ⌊jungen koninglichen majestet⌋ ausrichtenn, / mochte die alsdan der andern hern ankomme[n] zu ⌊Pieterkow⌋ wartenn. Das auch Ewer Herlichkeit den off..., koninglichen brief uber die haldung des ampts ⌊Mewe⌋ bass a[uf] pfingsten erhalten, / haben wir gerne erfarenn. / Seindt darin Ewer Herlichkeit mit unser vorschrift zu furdernn unboswerth zugefallen gewesenn, / der wir nu auch auf ihre bitte widderum an die ⌊alte⌋ und ⌊junge koningliche majestet⌋ / und den hochwirdigen hern ⌊crakowschen bischof⌋ unsere schriftliche vorbitte mit deren copeienn hiebogelegt zuschickenn, von hertzen Ewer Herlichkeit wunschende, / da[s] diesulbe nu entlichenn / die haldunge volkommen, / wie wir nic[ht] czweifeln , / dadurch erhalte, / und von fernern irrun... des bositzes gefreiet werde, das der almechtige Got, dem wir Ewer Herlichkeit mit langweriger gesuntheit bovelen, / auch also wie wir dersulben gunnen, / genediglichen vorliehe.