Ess ist uns angenem gewesenn, das ihr uns durch ewer ⌊⌋ / von des grosmechtigenn hernn ⌊pomerelischenn wojwodenn⌋ aufzuge noch ⌊Petierkow⌋ an die ⌊koningliche majestet⌋, [w]ozu wir seiner herlichkeit geluck[se]lige hin und widder ...arth wunschen, borichtet habet. / Wen wir solches vor seinem aufbrechenn gewust, / hetten wir gerne seine herlichkeit mit unserm schreibenn ersucht. / Dieweil aber dennoch das jenige, / was wir an im wolten bogert haben, durch euch kan ausgerichtet werdenn, / bitten wir , / so balde ihr ewrem hernn imands werdet nochfertigen ader sunst mit zufelliger botschaft schreibenn, / von unsernt wegenn seiner herlichkeit anzeigen und erinneren wollet, das die unser im besten bei der alten und ⌊jungen koninglichen majestet⌋, / der ⌊koningin⌋ / und allen andernn ⌊herren⌋ in der ⌊Chron⌋ / zugedencken nicht wolte vorgessen, sunder uns , wie das sein herlichkeit am fleisigsten wirdt konnen, / und wir uns das zu ihm vorshen, / einem ideren nach erleisthung seins standes bovelenn, / darneben auch anhalten, / wo sein herlichkeit bei hofe ein zeitlang verharren wurde, / und da was news ader das uns zuwissen notig erfhure, / uns solchs zuzuschriben nicht nachzulassenn, / daran wir den auch gleicher gestalt sein wollen. Vorgesternn hat an uns auf ansuchen und aus rath des hern ⌊marienburgischenn wojwoden⌋ / und her ⌊Johan von Werden⌋ / der hochwirdige in Got, her ⌊Tidemannus⌋, bischof zu ⌊Culmenshe⌋, bogeret, / das wir neben seiner liebe an ⌊koningliche majestet⌋ schriben, / damit ⌊furstliche durchlaucht⌋ auch in dissen ⌊reichstag⌋ kegen ⌊Pieterkow⌋ gefurdert wurde, / welchs wir nicht vordochtsamheit zumeiden / ihnen haben wollen vorsagen, / und derwegen an koningliche majestet neben dem hern von Colmenshe ⌊⌋. / Dis bitten wir dergestalt auch ewrem hern wollet wissen lassen, / der leichtlich abnemen wirdt, worum solchs geschicht, / und wo des schreibens halben etzwas bei hofe werde gedocht, / uns darin zuentschuldig[en], das wir solchs wie ein gebetener, / auf das man uns nicht vordichtig halte, gethan habenn. Von den funfzig gulden, die wir ⌊Absolonn Reinmann⌋ geben, / wie ihr aus unserm schreiben vorstan... habet, / wollet auch sein herlichkeit borichten, / das ehr von uns auch so vil als von ewrem ⌊hern⌋ entfangen. Sunst bitten wir ...... nicht nachzulassen, / so ofte der her ⌊wojwode⌋ schreiben wirdt / uns das mitzuteilenn, / und sie auch alles, / w[as] ihr uns zuwissen werdet notig achten, / durch einen eigenen boten auf unser unkost, / wie wir den das auc[h] zuvor an euch bogeret haben, / zuzuschreiben. Was vor ungelt darauf ghen wirdt, wollet anzeichnen, / und daruber ein register haltenn. / Sol euch alles uns mit grossem dancke wid[er]leget werdenn, / worin uns von euch ein sunderer wolgef[al]len geschen wirdt, / stets widderumb mit allen zugethanem willen umb euch und die ewren zuboschullen. Gotlichen ....