Ess hat uns der erhafte ⌊Matz Plate⌋, unser gutter freundt, durch sein ⌊⌋ angezeigt / und zuvorsthen gebenn, / mit was fleise ihr seins swogers ⌊Cornelii von Staden⌋ sache bisher gefurdert, / und im beistandt geleistet, / welchs wir uns den nicht wenig von euch haben gefallen lassen, / und mussen deshalben ewer person lobenn, / das die denen beileigt und die schutzet, / den wan mit unbillickeit nochstet, / und zuunderdrucken vormeint, / wie den Cornelio von [S]taden sunder czweifel, / dieweil man nichts rechtlich auf in erwisen, / geschenn ist. Nachdem den nu die sache und actio periurii widder ⌊Melchior Adeler⌋ / an einenn ⌊ersamen radt⌋ koninglicher stadt ⌊Dantzig⌋ / als darzu vorordnete commissarios komen, / und durch den sol vorhoret und geortert werden, / haben wir derwegen an gedochte commissarios unsere schriftliche ⌊⌋ gethan, / die wir ⌊Matz Platen⌋ neben der copeienn zugeschicket, / damit die actio und der sachen process / ⌊Cornelio⌋ zum nachteil / nicht lange vorzogen, sunder aufs erste von ihnen vorgenomen werde, worin bitten wir, ihr nichts an ewrem fleis / bass zu der sachen austrag wollet lassenn abgenn, / und vielgedochtem ⌊Cornelio⌋ / in seine... gerechtickeit nicht absthen, / sunder vielmher, / wie bisher von euch geschenn, / im fleisiglichen darin patrociniren, / und mit ewrem rathe furderenn. Wo wir hernacher euch widderumb umb der alten kundtschaft, / die wir mit ewren seligen ⌊vater⌋ und ⌊mutter⌋ gehabt, / viel angemen welten und furderung werden kunnen erzeigen, seindt wir darzu willig und erputtig. Gotlichen genaden bovolen.