Unsernn {etc.} freuntlichen grus mit aller wolfart wunschung zuvoran. Erbare, tugentsame, geliebte fraw schwegerinn.
Auf unser negstes ⌊⌋, / so wir ewer sachenn halbenn an koninglichenn hof gethan, / haben wir von allen ⌊hernn⌋, die wir derhalben ersucht, trostliche und zusagliche ⌊⌋ / bokommen, / das sie, / wo die sache dahin gelangen wurde, / ewer gerechtickeit nicht wollen absthen. Ess wundert uns aber nicht wenig, / das ihr uns unser negstes ⌊⌋ / bei ewrem jungenn von ⌊Vormdith⌋ bisher noch nicht boantwurt, / und uns ewer sachen halbenn, / wie ess nun mit der ein gestalt habe, borichtet, / ab die tielung vor sich gangen, ader nicht, / aber auch der sunlich vortrag mit ewren erbnamen, / die fhere zum ⌊Gutlandt⌋ und den hoff zur ⌊Ohre⌋ bolangenn, von euch sei angenomen. Sunst habenn wir auch noch keinen boricht, / widder von euch, / noch unserm brudernn ⌊Georgenn⌋, / wie wir uns mit der bozalung der pferde halten, / und was wir davor abschickenn sollenn, / bokommen. Bittenn derwegenn freuntlich uns in diesem allem auf erste zuvorstendigenn, / damit ihr, was die pferde bolangt, / nicht lenger in der bazalung aufgehalten werdet, / und wir auch wissen mugen, / wo etzwas von ewrem widderteil bei hofe wurde angefangen, und uns zugeschribenn, / wie die sache alhie ein gestalt habe, / und daraus die ⌊hern in der ⌊Kronn⌋⌋ ferner deshalbenn borichtenn. Den so viel an uns ist, wolten wir nicht gerne, das durch ewre vorseumnus / euch erkein schade ader hinderung in der sachen solte zugefuget werden, sunder viel mer / noch unserm hogsten vormugen, / wie den algereit von uns geschen, / alle ewres widderteils anschlege und vornemen hinderenn helffenn, / damit ihr bei dem ewrem in gutter ruhe und fride bleiben muget. Gotlichenn genaden bovolen.