Letter #3320
Ioannes DANTISCUS to Georg von HÖFEN (FLACHSBINDER)Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1548-01-13
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Fratri Georgio
Unsernn etc.
Das wir uns soltenn habenn gefallenn lassenn dein vorseunus und nachlessickeit, / dieweil wir in unsernn sweren und mangfeltigenn gescheften, / damit wir teglich boladenn, / dir dreimol aneinander geschriben, und darauf kein antwort bokommen, / kanst du wol abnemen, wie solchs von uns ist angeshen wordenn, / sunderlich auch diewe[il] uns daran merglich gelegen, / darumb wir dir so ofte geschriben. Und ist durch kein andere vorseumnus / das gelt vor die pferd[e] der fraw Schefekin abzuschicken vorzogen, / den das wir so lengsam durch dich derwegen sein boricht worden, welch gelt, nemlich zweihundert marken, wir nu kegenwertigem czeiger, deinem knecht, / der fraw Schefekin zuantworten, / und daruber ein quitantz zufurderen mitgegebenn. Und darfst dich ferner keines unwillens unsernt halben bokumerenn, / den wir sein nicht ... des ungenigten gemuts kegen dich, / wie du dir vieleicht thust einbildenn, / begerenn allein, / nachdem wir dich gerne furderenn, / das du auch uns etzwas zuzeitenn alda auszurichtenn dich nicht boswerest. Was das dorf Sihestre bolangt, / dassulbe zu unserer freuntlichen lieben swegerin, deins weibes, leben bei koninglicher majestet zuerbittenn, / hat uns deinent halbenn unser ohem Ioannes Leheman derwegen auf fleisigste borichtet und gebetenn, / dem wir auch unsere meinung , / das solchs noch einenn anstandt haben mus, / dir zuzuschreibenn bovolenn, / an unserm gutten und genigtenn wille[n]. In dem fal kegen dich und dein hausfraw sol nichts abghenn. Das gelt, damit du uns vor das tuch, sammet kursche und andere dinge mehr vorlegt, / wirdt widderu[m] unsern scheffer, deinem knechte, / den du alhie auf hopfenkauf ligen hast, ausrichtenn und bozalenn. Wir hetten auch gerne geshen, / das du auf deiner medder kostung werest herruber kommen. / Dieweil aber das auf die zeit nicht geschen kan, / wirstu uns hernacher neben anderen guttenn freunden idere zeit angenem und wilkummen sein. Gotlichen genaden bovolen.
Datum aus [unserm] schloss Heilsberg, den XIII Ianuarii M D XLVII[I].