» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #3381

Ioannes DANTISCUS to Simon WOLDER
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1548-06-18


Manuscript sources:
1rough draft in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 70, f. 372v (t.p.)

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 548

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Simoni Volder

Unsrenn gunstigenn grus und alles guts zuvorann. Erbar, bosunder, lieber.

Wiewol wir das vorgangne sibenundvierzigste ihar den X Septembris an euch geschribenn, / und ewre vorige briefe boantwurt, / so ist doch solchs euch nicht zukommen, / sunder widderum zurucke ungebrochenn an uns geschicket, / das wir dennoch widder hiebeigeleget, / damit euch was damals von uns ist angezeigt / unvorborgen bleibe. Dies ihar aber den XXIII Aprilis / haben wir ewer anderes schreibenn den XXI Martii zu Auspurg ausgangenn / mit vielen bei vorwarten gedruckten und geschribenen zeitungen erhaltenn, / welche uns sher angenem gewessenn, / uns auch in vielen dingen, die wir lengst gerne erfharen, / borichtet haben. / Bodancken uns derwegen kegen euch freuntlich, / das ihr uns in dem unbosweret zugefallenn seidt, / und mit ewrem schreibenn, / auch zeitungenn, / bosuchet. / Bitten ferner hievon nicht abzulassenn, / sunder alwege wan und wie ofte das geschenn kan / dergleichenn zeitunge an uns zuschreibenn, / auch was sich ferner zu Augspurg / in Deutschen Landen und anderen ortern mehr hebet und alda gesaget wirdt, / anzuzeigenn, / sunderlich aber von den heuptleuten, die da vorgeben, / das der Bischofs und Hagelsberg der stadt Dantzig an ihrer bofestigung undscheidlich weren, / wie das von ihnen gem[o]net und in was gestalt die berge der stadt unscheidlich seint mochtenn, / auch uns den Preusen nennen, / der sich vor einenn haupteman zum deutschen meister vorsprochen, wor mit ihr uns alwege ein grossen gefallen und angenemen dinst thun werdet. / Und sol von uns solches kegen euch zuboschuldenn, / wo ihr unserer furderung und woltath alhie im lande ader sunsten wurdet bodurffenn, / nicht in ve[r]gessen gestellet werdenn. Gotlichenn genaden bovolenn.

Datum aus unserm schloss Heilsberg, den XVIII Iunii M D XLVIII.