Den ersamen und namhafftigen hern ⌊burgemeÿster und radtmanne der koniglichenn stadt Danczigk⌋, unsernn gunstigennn frewndenn
Unsern freundtlichen grus und was wir liybs und wolgefallens vormuegenn zuvoran. Ersame, namhafftige herrn, gunstige frewnde.
Ewer Erbarkeit weytlaufftig ⌊⌋, / dorynnen wir vormerckt, / wie wir nicht recht wÿssennn solthenn tragen umb dy gerichts henndel, / dy zw ⌊Dantzig⌋ im brawch, / ob gleich wir by hindren wolthenn, / haben wir den III thag des monts erhalthenn. / Ÿst der gestald unser meynung nie gewest, / das ymands von unsernnt / ader denn unsernn wegenn soldt in seynnemm rechten vorkurtzt werden, / derhalben uff solche lange schrÿfft wolde wir uns zu antworthen / dyse tzeyt, / nicht an ursach, / enthalthenn / und thuen, / wÿ alwege zuvor, / was Ewer Erbarkeit lyb yst / und was der selbthenn zu ehren und nutz gedeyen mag, / himit in dy gnad des almechtigen befelhen.
Datum aus unserm schlos ⌊Lobaw⌋, den VI thag Februari anno domini M D XXXVten
⌊Joannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Culmen⌋, administrator des ⌊bystumbs Pomeszan⌋