Unnsern freunntlichen grues unnd alles guttenn zuvoran. Ersame, namhafftige hern, besonndere, gutte freunnde. /
Nach dem, wie wyr negst Ewer Erbarkeit uff derselbten dannckpar ⌊⌋ ⌊⌋
, / ist den XVI dis[s] / der edle, ernntvheste her ⌊Johann vonn [Werden]⌋, Ewer Erbarkeit mittel burgermeister, / hauptman zur ⌊Neuenburg⌋, / hie an uns gekomenn, / den wir gerne gesehenn / unnd mit ihm nicht wenig / vonn vilerley sachenn / rede gehabt, / in welchen er unns vonn wegen Ewer Erbarkeit angelanngt, / weil die zcwen geladene hernn burgermeister sich ⌊koniglicher maiestet⌋, unnserm allergnedigsten hern, zuegestellen vorgenomen, / das wir durch unnsere vorschrift / bey hochgemelter koniglicher maiestet wolten erhaltenn, / das solche gestellung nicht in gemeinem ⌊der Cron reichstage⌋, / aus vielen wichtigen ursachenn, / die wir under uns bewogen, / sonder zuvor an ihr maiestet hoff zukomen / gestatet mocht werdenn / und die zeit dergestalt angesetzt, / das die nicht ein jedern, / nemlich imands von den, die der stat feindtlich zuegethann, / kunt wurde etc., worin wir unns / zu wolgefallen und wilfarung Ewer Erbarkeit, wie wir alwegs befundenn, / niths beschwert, / dann dritten tag darnach unnsern bothen an koniglichen hoff habenn gefertiget / und in diesem anfurdren mit solchem vleis ⌊⌋, / das wir nicht ohne zuvorsicht sein, / unser bit geweret zw werdenn. / Was uns hierauff zum anntwurt zukompt, / wollen wir Ewer Erbarkeit mit denn erstenn wissenn lassenn. Es hat unns auch her ⌊Johan⌋ gesagt, / wie das mancherley grobe / unnd unnserm stande ungemesse redt ahn Ewer Erbarkeit komen, / doraus nicht kleine unfreuntlikeit von unns ghenn Ewer Erbarkeit gespürt werden, / welche wir uns entsehenn / anzuzeigenn, / hierumb wir diesen unnsern thumhern zur ⌊Gutstadt⌋, hern ⌊Vincentum Hoffman⌋, an Ewer Erbarkeit mit mundtlicher, / lauts unser instruction, / botschafft habenn geschickt, / bittenndt, ihn freuntlich zuehorenn / und ihm glauben zugeben / in dem, was ehr solcher unflötiger rede halbenn, / die unns von lusthabenden leuthenn unlust zustifften / unvorschembt, / mit stinckender unwarheit, / werden zuegelegt, / in unnserm nhamen / mit den acten hie vorhanndelt Ewer Erbarkeit wirt vorbringen, / ihn auch mit volkomnem antwurt an uns abzufertigenn, welchs wir umb Ewer Erbarkeit, die wir götlichen gnadenn befelhenn, in aller wolthat wollenn beschuldenn.