Letter #4416
Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-08-25
received Gdańsk (Danzig), [1543-08-30] (Thursday) Manuscript sources:
|
Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus
Denn ersamen und namhafftigen herrn burgermeister unnd rathmann der konig(liche)n stadt Danntzigk hidden by binding⌈[k]k hidden by binding⌉, unsern besondern, gutten freun hidden by binding⌈[un]un hidden by binding⌉den.
Unnsern freunntlichen grues unnd alles guttenn zuvoran. Ersame, namhafftige hern, besonndere, gutte freunnde. /
Nach dem, wie wyr negst E(wer) E(rbarkei)t uff derselbten dannckpar schreibenn geanntwurt , / ist den XVI diss text damaged⌈[s]s text damaged⌉ / der edle, ernntvheste h(er) Johann vonn Werden text damaged⌈[Werden]Werden text damaged⌉, E(wer) E(rbarkei)t mittel burgermeister, / hauptman zur Neuenburg, / hie an uns gekomenn, / den wir gerne gesehenn / unnd mit ihm nicht wenig / vonn vilerley sachenn / rede gehabt, / in welchen er unns vonn wegen E(wer) E(rbarkei)t angelanngt, / weil die zcwen geladene hernn burgermeister sich ko(nigliche)r m(aieste)t, unnserm allergnedigsten hern, zuegestellen vorgenomen, / das wir durch unnsere vorschrift / bey hochgemelter ko(nigliche)r m(aieste)t wolten erhaltenn, / das solche gestellung nicht in gemeinem der Cron reichstage, / aus vielen wichtigen ursachenn, / die wir under uns bewogen, / sonder zuvor an ihr m(aieste)t hoff zukomen / gestatet mocht werdenn / und die zeit dergestalt angesetzt, / das die nicht ein jedern, / nemlich imands von den, die der stat feindtlich zuegethann, / kunt wurde etc., worin wir unns / zu wolgefallen und wilfarung E(wer) E(rbarkei)t, wie wir alwegs befundenn, / niths beschwert, / dann dritten tag darnach unnsern bothen an ko(nigliche)n hoff habenn gefertiget / und in diesem anfurdren mit solchem vleis geschriebenn, / das wir nicht ohne zuvorsicht sein, / unser bit(?) geweret zw werdenn. / Was uns hierauff zum anntwurt zukompt, / wollen wir E(wer) E(rbarkei)t mit denn erstenn wissenn lassenn. APG 300, 53, 268, p. 148 Es hat unns auch h(er) Johan gesagt, / wie das mancherley grobe / unnd unnserm stande ungemesse redt ahn E(wer) E(rbarkei)t komen, / doraus nicht kleine unfreuntlikeit von unns ghenn E(wer) E(rbarkei)t gespürt werden, / welche wir uns entsehenn / anzuzeigenn, / hierumb wir diesen unnsern thumhern zur Gutstadt, h(ern) Vincentum Hoffman, an E(wer) E(rbarkei)t mit mundtlicher, / lauts unser instruction, / botschafft habenn geschickt, / bittenndt, ihn freuntlich zuehorenn / und ihm glauben zugeben / in dem, was ehr solcher unflötiger rede halbenn, / die unns von lusthabenden leuthenn unlust zustifften / unvorschembt, / mit stinckender unwarheit, / werden zuegelegt, / in unnserm nhamen / mit den acten hie vorhanndelt E(wer) E(rbarkei)t wirt vorbringen, / ihn auch mit volkomnem antwurt an uns abzufertigenn, welchs wir umb E(wer) E(rbarkei)t, die wir götlichen gnadenn befelhenn, in aller wolthat wollenn beschuldenn.
Datum aus unserm schlos Heilsberg, den XXV Augusti M D XLIII.
Joannes, von Gotts gnaden bischoff zcw Ermelanndt