Denn ersamenn unnd namhaftigenn hern ⌊burgermeyster unnd rathmann der koniglichen stadt Danntzigk⌋, unsernn besondern, gutten freunden.
Unnsern freuntlichenn grues unnd alles guetts zuvoran. Ersame, namhafftige herrn, besondere, gutte freunde. /
Diessenn thag ist der edell, wolgeborne her ⌊danntzker castellenn⌋ vonn uns gescheidenn mit dem, / was wyr vor beredung uf Ewer Erbarkeit ⌊⌋ unnd zugeschickte instructionn in den denischenn hendelenn gehabt, / wirt Ewer Erbarkeit von ihm / auch unnser guttdunckenn und wolgemeinten rath, / den ersamenn zwen hernn geladenenn burgermeistern zum bestenn, / bericht annhemenn. / Was hierinne / unnd in dem, das wir negst mit dem erbarnn hern ⌊Jorgenn Moller⌋ beredt und geschribenn, Ewer Erbarkeit zuthun vor das fueglichste und nutzlichste werdenn annsehen, / stelle wir innhenn eynn roth, / wie das gemeine sprichwort helt, / ist kein geboth. / Wir woltenn gerne, das es in dieser sachen Ewer Erbarkeit alles noch willen ergienge, dartzu unnser guttwilligheit nicht ist abgangenn. / Worinne wir vordann vil liebs und freuntschaft, / darfur uns vil zu dancken unnotig, / zu furdernn, Ewer Erbarkeit, die wir gotlichen gnadenn befelhenn / unnd der guettenn ⌊stadt⌋, unnserm vaterland, zu gutt werden vormuegenn, sein wir unbeschwert unnd begirig.