Allen und itzlichen herrn in ßunderheith euch Hochwÿrdigsten in Gott Fursten und Herrn, herrn ⌊Johansen, bÿsschoffen zu Ermelandth⌋, unserm gnedigsten herrn / enthpietten wÿr, ⌊burgermeister und rathmanne der Aldenstadth Braunßbergk⌋ unsere underthenige, / schulthpfflichtige und gethrewe dÿnste, bÿtthen hiemith in hoher demuth zu wissen, / das vor uns dÿe erßamen gedochter ⌊stadth⌋ richt und radth erschienen seÿn mechtiglich auss gerichte vorlauthbarth getzeugeth und bekanth haben, / wie vor ihnnen ihm gerichte ahn mechtiger stadth / uff rechtlichs furladen ⌊Thewes Parbanths⌋ / beweÿser dieses dÿe thrawÿrdigen alse ⌊Lorentz Schönrade⌋, / ⌊Lorentz Jeckell⌋, / ⌊Lenhart Busaw⌋, / ⌊Hans Clauss⌋ und ⌊Christoff Merten⌋ erschienen seÿn / an eÿdes stadth mechtiglichen vorlauthbarth getzeugeth und bekanth haben. / Nochdeme sie auss gerichte seinth gefrageth worden, / wass ihnnen wissenthlich / wie ⌊Hans Barthsch⌋ / ⌊Thewes Parbandth⌋ vorm ergangenen urtheÿll ihn ihrer sachen uffim rathause bÿnnen und bausen der radthstoben geschmeth und vorletzth / und wie er sich etzlicher brieffe gerumth / uff solche rechtsforderunge dÿe obgedochten noch beßunder rechtlicher vorhorunge / mechtiglich vorlauthbarth getzeugeth und bekanth haben. /
Und zum ersten so ß[aget] ⌊Lorentz Scho[n]rade⌋, der erste tzeuge, seÿne wissenschaffth, / das ess sich bogeben vorm ergangenen urtheÿll, / dan der herr ⌊burgermeister⌋ eÿn frunthliche vermanunge gethan / szagende: / „Lieben frunde, von allen theÿlen / wehr[e] ess nicht besser, / das ihr euch ihm wege der szume und frunthschaffth verthrugeth, / dhomith man zum urtheÿll nicht durffte greffen.“ / ⌊Thewes Parbanth⌋ geanthworth: / „Herr ⌊burgermeister und lieben herrn alle⌋, / wÿe isth mÿr das moglich zu thuene, / den er lesth sich nicht benugen an der ersten schmehunge, dÿe er mÿr unnd meÿnem weÿbe gethan, / szunder rumeth sich, / er habe brieffe und sigill von herr ⌊Peter von Donen⌋, / das er unbÿlliche dÿnge mith meÿnem weÿbe getrieben.“ / ⌊Hans Barthsch⌋ geantworth: / „Das sall mÿr eÿn schelme und eÿn bosewichth gutth thuen, das ich mich der brÿffe gerumth.“ / Und als sie auss der radthstoben enthwichen, / ⌊Thewes Parbanth⌋ zu ⌊Hans Barthschen⌋ gesagth: / „Hoth ihr euch vor der ⌊Passarien⌋ gegen meÿnen bruder / der brÿeffe gerumbth.“ / ⌊Hans Barthsch⌋ geanthworth: / „Ja, ich habe brieffe und sigill, / ich werde sie dÿr alhie nicht vor die naße legen, / halden / und werde sie wol ufflegen, dho ess von nöthen seÿn wÿrth.“ / Dieser tzeuge isth selbsth dhobeÿ gewesth etc.
Szo ßageth ⌊Lorentz Jeckell⌋, der ander tzeuge, ouch seÿne wÿssenschaffth, / das ess sich vorm ergangenen urtheÿll bogeben, / das ⌊Thewes Parbanth⌋ ummb eÿn urtheÿll gebethen. / Hoth der herr ⌊burgermeister⌋ eÿn eÿnrede gethan: / „Lieben frunde, wehr es nicht besser, das ihr euch ihm wege der frunthschaffth verthrugeth.“ / Thewes Parbandth geanthworth: / „⌊Herr burgermeister und lieben herrn alle⌋, / wie isth mÿr das moglich zu thuene, / den er mich und meÿn weÿp sehre geschmeeth / und noch sich gerumth, / das er brieffe und sigill von herr ⌊Peter von Donen⌋ habe / und so er sie hoth, / worumb legth er sie denne nicht uff.“ / ⌊Hans Barthsch⌋ geanthworth: / „Wass habe ich gesagth?“ / ⌊Thewes Parbanth⌋ geanthworth: / „Dho isth meÿn bruder rechtferth / dhobausen, / der mÿr gesagth, / das ihr euch vor der ⌊Passarien⌋ beÿm bohlwerck gegen ihnnen der brieffe gerumth.“ / ⌊Hans Barthsch⌋ geanthworth: / „Das ßall mÿr eÿn schelme und bosewicht noch ßagen.“ / Und als sie auss der radthstoben enthwichen, / hoth ⌊Thewes Parbanth⌋ seÿnen bruder zu sich geruften und gesagth: / „⌊Jorge⌋? / Hoth ⌊Hans Barthsch⌋ sich nicht gegen dÿr vor der ⌊Passarien⌋ der brieffe und sigill von herr ⌊Peter von Donen⌋ gerumth?“ / ⌊Jorge Parbanth⌋ geanthworth: „Ja. / ⌊Hans Barthsch⌋, / hoth ihrss gegen mich nicht gesagth?“ / ⌊Hans Barthsch⌋ geanthworth: / „Heu tuth wass dho recht isth, / ich habe brieffe und sigill, ich werde sie dÿr alhie nicht vor die nase legen. / Ich werde sie dÿr wol vor dÿr nase legen / dho eß von nöthen seÿn wÿrth.“ Dießer tzeuge isth selbsth dha beÿ gewesth.
⌊Lenharth Busaw⌋, der drÿtte tzeuge, sageth ouch seÿne wÿssenschaffth. / Als dÿe parthe auss der rathstoben kommen, / ⌊Thewes Parbanth⌋ zu seÿnem bruder gesagth: / „⌊Jorge⌋, / wo hoth er sich der brieffe gegen dich gerumth?“ / ⌊Jorge Parbanth⌋ geanthworth: / „Vor der ⌊Passarien⌋?“ / ⌊Thewes Parbanth⌋ geßagth: / „Ihr rumbth euch ummerst der brieffe warummb legth ihr sie nicht uff.“ / ⌊Hans Barthsch⌋ geanthworth: „Ich habe brieffe und sigill / ich werde sie dÿr alhie nicht vor die nase legen / und werde sie wol zu gelegener tzeÿth ufflegen.“ / Dieser tzeuge isth isth(!) selbst dhobeÿ gewesth. etc.
⌊Hans Clauss⌋, der vierde tzeuge, ßageth ouch seÿne wÿssenschaffth[e]. Als dÿe parthe auss der rathstobe enthwichen, / ⌊Thewes Parbanth⌋ [hoth] ⌊Hans Barthschen⌋ gesagth: / „Ihr rumbt[h] euch ummersth der brieffe, worumb legth ihr sie nicht uff.“ / ⌊Hans Barth[sch]⌋ geanthworth: / „Ich habe brieffe und sigill, / ich werde sie dÿr alhie nicht vor dÿe nase legen. / ich werd[e] sie wol zu gelegener tzeÿth ufflegen.“ /
Dieser tzeuge isth selbsth dhobeÿ gewesth. etc.
Szo sageth ⌊Chrÿstoff Merten⌋, der funffte tzeuge, ouch seÿne wissenschaffth. / Als die parto(!) auss der rathstoben kommen, / isth ⌊Thewes Parbanth⌋ zu seÿnem ⌊bruder⌋ gangen / und zu ihm gesagth: / „⌊Jorge⌋? / Hoth ouch ⌊Hans Barthsch⌋ beÿm buhlwerck zu dÿr geßagth / sich alhie habe ich brieffe und sigill, / wass deÿne schwegerÿnne vor eÿne isth, / wen ich gessen habe, / so wÿl ich dir dÿe zu lesen geben. / Hoth erss zu dÿr gesagth, / ßo ßage ess ihm ihnss maull.“ / ⌊Jorge Parbanth⌋ geanthworth: / „Ja, / her hoth mÿrsz gesagth.“ / ⌊Thewes Parbanth⌋ geanthworth: / „Ihr rumbth euch ummersth der brieffe / worummb legth ihr sie denne nicht uff / ader brengeth sie ihnsz gerichte.“ / ⌊Hans Barthsch⌋ geanthworth: / „Die brieffe dÿe ich habe, / die werde ich woll zu gelegener tzeÿth uff legen. / Ich werde sie alhie dÿr nicht vor dÿe nase legen.“ / etc.
Diese obgenumpte tzeugen semptlich und ßunderlich seinth selbsth personlich dhobeÿ gewesth. Eÿn solchs angesehen und angehorth, welchs ihnnen also Gott helffe und seÿn heÿglichs worth. / In aller massen wie solchs gedachter stadth richt und rath an uns vorlauthbarth, / getzeugeth und bekanth haben. /
Also tzeugen und bekennen wÿr burgermeister und rathmanne ob genanther stadth dÿss ßo fordem vor idermenniglichen, / wo das von nöthen seÿn wÿrth, kraffth dieses unsers offenen brieffes zu urkundth der warheith mith unser stadth secret hÿrunden angedruckth, wÿssenthlich bosigelth und gegeben ⌊Aldenstadth Braunßbergk⌋, den 21 Octobris nach Christi unsers Herren geburt[h] funfftzehenhunderth und i[m] vierundviertzigstem jore.