Letter #4649
Gdańsk Town Council to Ioannes DANTISCUSGdańsk (Danzig), 1546-08-28
received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1546-08-31 Manuscript sources:
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Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus
Dem hochwirdigenn in Goth Fursten u[nd] [Herrn], [herren] [Ioanni] [von] [Gotes] [genaden] des loblichen stichts zcu Ermelandth bisschove etc., unserem genedigen herre
Hochwirdiger in Goth Furst, Genediger Herre.
Unser bereitwillige und gantz unvordrossene dienste / seint Ewer Hochwirdigste Gnaden alleczeit bevoran entpholen. /
Genediger Herre. /
Ewer Hochwirdigste Gnaden brief / meldende / von der botschaft / zo im namen / diesen gantzen landes erstlich / an die junge / und folgende an die alte konigliche maiestet verordent / und doch in einen vorzcugk gefallen etc. / haben wir entphangen / und doraus Ewer Hochwirdigste Gnaden zcugetane furderliche mehnunge / und bogier, / als das sie den vortgangk / derselbigen beszendunge / mit den ersten zcu bescheende / gerne sege etc. wol eingenommen. / Welchs wir auch allenthalben / unserm forigen schreiben noch aprobiren / und es nuh dovor halten wollen, / das deme also gescheen werde. / In verhoffen / es werde sich unser genediger herr von Culmensehe / hierinne in anmerckunge des, / das dem lande doran gross notigk gelegen nichten lossen hinderen. / So wissen wir auch, das der herre marienburgische woywode zcur sachen nuh allenthalben gewilliget / im fall aber do es yo ethwo bey dem herrn von Culmenseh / ader sunst jemanden noch haften wurde. / Bitten wir Ewer Hochwirdigste Gnade gantz dinstlich / sie wolle / nicht unterlossen / ihr gewogenes gemut / und anregunge ferner / und zo weide der sachen anzuwendende / bis das dis thuent allenthalben zcu seynem notigem effect / ane lengern anstanterhalten moge werden. / Aber, Genediger Herre, / dweile nuh der gestrenge und erentfeste her Johan von Werden etc. der mitte / in die bewuste botschaft geczelet / auch in der creditief des landes / benant ist / und aber seine erbarkeit in vorgangen tagen / (dweile die gemeyne besendunge in vorweilunge gedigen) an die junge konigliche maiestet in unser stadt geschefften / geczogen / und nuh (dovor es zcu achten) auf dem rucken zcoger ist / derhalben dan zcu besorgen, / das seine erbarkeit schwer sein werd[en]. Sich widder / neben den andern verordenten hern szendeboten widderummbe noch der wille zcubegeben. Hierummb und domit dennoch / hierein kein mangel ader fehl der persone halben, / zo die stadt representiren soll / fallen thett. / Seint wir in oinne ... / bedocht / in die stelle / des vilgemelten hern Johan von Werden / den ersamen hern Jurgen Gÿsen / unsers rats frundt / zcu vorordenen / und mit den ersten abzcufertigen. / Welche permutation / sampt der ursachen desselbigenn wir auch mit eyner sunderlichen creditiven an die junge konigliche maiestet aufs formelichste / excusiren / beleyten / und vorschreiben wollen. / Auf das yo die sache / keinen hinder haben / besunder iren gewissen und gentzlichen vortgang / in dem namen Gottes / moge gewynnen. /
Dortzu wir diesem gutten lande / und botschaftern desselbigen Gotes genade / und gelucklichen ausgangk wunschen wollen / und thun hiermit Ewer Hochwirdigste Gnade Gote / in langweriger gesuntheit und stetter wolfaert / mit fleis bevehlen. /
Geben Dantzigk, am XXVIII Augusti / anno etc. XLVI.
Ewer Hochwirdigste Gnade dinstwillige burgermeister und ratmanen der stadt Dantczigk
Postscript:
Gennediger Herr. /
Wier seindt im zcweiffel hafftigenn bekommernus dweill nu die herrenn durch diese bewuste besendunge faste aus dem lande zcihenn. / Dorczu auch eczliche der heim bleibenden villeichte mith schwarheit beladenn. / Ab auch dennoch der kunfftige landttag Michaelis gehalten werdenn möge ader nicht. / Was derwegen Ewer Hochwirdigste Gnade hierinne absehenn und erfinden möge. Bittenn wir des auffs ersten als Ewer Hochwirdigste Gnade gelegenn sein wirth einen bescheidt zcuerhaltenn. /
Datum ut in literis.