» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
Copyright © Laboratory for Source Editing and Digital Humanities AL UW

All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced or transmitted in any form or by any means, electronic or mechanical, including photocopy, recording or any other information storage and retrieval system, without prior permission in writing from the publisher.

Letter #4649

Gdańsk Town Council to Ioannes DANTISCUS
Gdańsk (Danzig), 1546-08-28
            received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1546-08-31

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 97, f. 118-120
2office copy in German, APG, 300, 27, 19, f. 264r-265v

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 318

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem hochwirdigenn in Goth Fursten u[nd] [Herrn], [herren] [Ioanni] [von] [Gotes] [genaden] des loblichen stichts zcu Ermelandth bisschove etc., unserem genedigen herre

Hochwirdiger in Goth Furst, Genediger Herre.

Unser bereitwillige und gantz unvordrossene dienste / seint Ewer Hochwirdigste Gnaden alleczeit bevoran entpholen. /

Genediger Herre. /

Ewer Hochwirdigste Gnaden brief / meldende / von der botschaft / zo im namen / diesen gantzen landes erstlich / an die junge / und folgende an die alte konigliche maiestet verordent / und doch in einen vorzcugk gefallen etc. / haben wir entphangen / und doraus Ewer Hochwirdigste Gnaden zcugetane furderliche mehnunge / und bogier, / als das sie den vortgangk / derselbigen beszendunge / mit den ersten zcu bescheende / gerne sege etc. wol eingenommen. / Welchs wir auch allenthalben / unserm forigen schreiben noch aprobiren / und es nuh dovor halten wollen, / das deme also gescheen werde. / In verhoffen / es werde sich unser genediger herr von Culmensehe / hierinne in anmerckunge des, / das dem lande doran gross notigk gelegen nichten lossen hinderen. / So wissen wir auch, das der herre marienburgische woywode zcur sachen nuh allenthalben gewilliget / im fall aber do es yo ethwo bey dem herrn von Culmenseh / ader sunst jemanden noch haften wurde. / Bitten wir Ewer Hochwirdigste Gnade gantz dinstlich / sie wolle / nicht unterlossen / ihr gewogenes gemut / und anregunge ferner / und zo weide der sachen anzuwendende / bis das dis thuent allenthalben zcu seynem notigem effect / ane lengern anstanterhalten moge werden. / Aber, Genediger Herre, / dweile nuh der gestrenge und erentfeste her Johan von Werden etc. der mitte / in die bewuste botschaft geczelet / auch in der creditief des landes / benant ist / und aber seine erbarkeit in vorgangen tagen / (dweile die gemeyne besendunge in vorweilunge gedigen) an die junge konigliche maiestet in unser stadt geschefften / geczogen / und nuh (dovor es zcu achten) auf dem rucken zcoger ist / derhalben dan zcu besorgen, / das seine erbarkeit schwer sein werd[en]. Sich widder / neben den andern verordenten hern szendeboten widderummbe noch der wille zcubegeben. Hierummb und domit dennoch / hierein kein mangel ader fehl der persone halben, / zo die stadt representiren soll / fallen thett. / Seint wir in oinne ... / bedocht / in die stelle / des vilgemelten hern Johan von Werden / den ersamen hern Jurgen Gÿsen / unsers rats frundt / zcu vorordenen / und mit den ersten abzcufertigen. / Welche permutation / sampt der ursachen desselbigenn wir auch mit eyner sunderlichen creditiven an die junge konigliche maiestet aufs formelichste / excusiren / beleyten / und vorschreiben wollen. / Auf das yo die sache / keinen hinder haben / besunder iren gewissen und gentzlichen vortgang / in dem namen Gottes / moge gewynnen. /

Dortzu wir diesem gutten lande / und botschaftern desselbigen Gotes genade / und gelucklichen ausgangk wunschen wollen / und thun hiermit Ewer Hochwirdigste Gnade Gote / in langweriger gesuntheit und stetter wolfaert / mit fleis bevehlen. /

Geben Dantzigk, am XXVIII Augusti / anno etc. XLVI.

Ewer Hochwirdigste Gnade dinstwillige burgermeister und ratmanen der stadt Dantczigk

Postscript:

Gennediger Herr. /

Wier seindt im zcweiffel hafftigenn bekommernus dweill nu die herrenn durch diese bewuste besendunge faste aus dem lande zcihenn. / Dorczu auch eczliche der heim bleibenden villeichte mith schwarheit beladenn. / Ab auch dennoch der kunfftige landttag Michaelis gehalten werdenn möge ader nicht. / Was derwegen Ewer Hochwirdigste Gnade hierinne absehenn und erfinden möge. Bittenn wir des auffs ersten als Ewer Hochwirdigste Gnade gelegenn sein wirth einen bescheidt zcuerhaltenn. /

Datum ut in literis.