Der erbaren unnd tugentsamen frawen ⌊Catharinen⌋, seligen herrn ⌊Georgen Scheffken⌋, burgermeister zu ⌊Dantzke⌋, nachgelassenen witwen, / unnser gelibten schwegerin.
Unnsern freuntlichen grus mit aller geluckseligen wolfarth wunschung zuvoran. Erbare, tugentsame, freuntliche, liebe fraw schwegerin. /
Das wir euch nichts bey ewren jungen
, / so unns die beidten pferde zugefuret, / geschriben, / ist aus den ursachen vorbliben, / das wir bisher unnsers brudern ⌊Georgen⌋ gewartet, / durch welchen wir alles vormeinten auszurichten. / Dieweil aber solchs nicht geschehen, / unnd wir von unnserem ⌊bruder⌋ ⌊⌋ bekommen, / mussen wir das schrifftlich bei euch vortstellen. / Und bedancken unns freunntlich kegen euch / vor die gutwilligkeit, / so ir unns / in zuschickung der beidten pferdten erzeigt, die unns sher wol gefallen und angenem sein. / Mit dem gelde davor wollet gedult haben, / basz unnser ohem ⌊Ioannes Leheman⌋ nach Martini hinaben komen wirdt, / der euch solchs von unnsernt wegen ablegen soll. / Und wo die teilung mit ewren erbnamen vor der zeit wurde vorgenomen, / bitten wir freuntlich, / uns in dem, was die erbnamen von den pferden treffen wirdt, / zuvorlegen. / Sol alles mit dancksagung widerum betzalet werdenn, / und wollen uns auch sunst mit dem pfholen kegen euch gerecht halten. / Euer sachen halben / hat unns obgedachter unnser ⌊ohem⌋ von dem groszmechtigen herrn ⌊pomerelischen wojwoden⌋ muntlich antwurt seiner erbittung, / euch mit allem vleisz darinnen zufurderen, / einbrocht, / welchs uns auch sein herlichkeit ⌊⌋ zuvorstehen geben. / Also das wir nicht zweifelenn, / ehr werde alles, / das euch nutze und zutreglich sein mag unsernt halben thun unnd euch erzeigenn. / Wir wollen auch vor unnser person euch nicht abstehen / noch vorlassenn, / und wo es die noth erheishen wurde / und sich ewere erbnamen / nicht wolten finden lassen, / euch nicht allein bei obgedachten herren ⌊wojwoden⌋, / sunder auch bey koniglichem hofe, / wo die sache dahin gelangen solte, / mit allem vleisz furderen, / darauff ihr euch gewisse vorlassen muget, / und von uns allen zugethanen und genigten willen in allem ewrem an- und obligen / warttenn. / Bevelen euch hiemit götlichen genaden mit langweriger gesunndtheit. /