» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4914

Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Guttstadt (Dobre Miasto), 1547-07-14


Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 1092
2rough draft in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 70, f. 320r
3copy in German, 20th-century, B. PAU-PAN, 8244 (TK 6), a.1547, f. 24-25

Auxiliary sources:
1register in German, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 425

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 1092, p. 551 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchtenn hochgebornenn furstenn und herren, herren Albrecht, von Gots gnaden marggraffenn zu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stetin, / Pommern, / der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Nurnberg / und furst zu Rügen, / unserm hochgunstigenn liebenn herrenn unnd freunnde

Durchlauchter hochgeborner fuerst, hochgunstiger lieber herr unnd freunndt. /

Unnsere freuntliche unnd vleißwillige dienste zuvoran. /

Wie wir gestriges tages / aus dem gesprech, / welches wir zum Dittrichswalde neben dem hochwirdigen in Goth herrn Tidemanno bischoffen zu Colmenshe, / dem großmechtigen herrn Achatio Czemen marienburgischenn woiwoden etc., dem edlen wolgebornen herrnn Hannsen von Baisen, elbischen castellan, / unnd der dreier stedten Thorn, / Elbing unnd Dantzigk geschickten / dartzu auch der großmechtige herr Stanislaus Costka vonn Stangenberg pomerelischer woiwode etc. gewilliget / unnd sein meynung hat einbringen lassen / wegen dieses landes nodturfft / und anligen gehalten / gescheiden / unnd alhie ankomen seindt, / haben wir ungefher kegenwertigen Ewer Furstlichen Durchlaucht bothenn / den erbarn Cuntzen Truchses / vor unns funden, / bey dem wir Ewer Furstlichen Durchlaucht aus freuntlichem nachparlichenn gemut / wie in gedachtem gespreche alle sachen vorbliben / unnd bey unns allen bewogen / unnd endtschlossen sein / durch diß unser shreyben antzutzeigen / nicht haben nachlassen mugenn / unnd ist vonn uns und hochgedachtenn herrn colmischen bishoffe / unnd marienburgischen woiwoden Ewer Furstlichen Durchlaucht shreyben / so an unnser dreier personen gestalt / unnd unns bey unnserm kamerjungen jungst zugefertiget wordenn / alda gebrochen unnd semptlichen gelesen. / Deshalben wir den am meisten unns auch da zusamen vorfuget / das auch denn anderen herrn so da kegenwertig gewesen mitgeteilt. /

Was wir nu vor bedenckhen darauf gehabt / unnd wie wir Ewer Furstlichen Durchlaucht volmeinendem roth, / solches weytter an die koeniglichen maiestat unnsern allergnedigsten herrn zugelangen lassen, / welches den auch also zu bequemer zeit von unns soll vorgestelt werden, / gevolget / unnd unns den haben gefallen lassen / wirdt Ewer Furstliche Durchlaucht aus hiebeygelegtem unnserm semptlichem shreyben an diesulbe genugsam vornemen. /

Wir haben auch in sunderheit nicht vorgessen / gedachte herrn alle / noch laut Ewer Furstlichen Durchlaucht schreyben den XVIIen Iunii zu Konigsberg an unnsere einige person / wegen dieser geshwindenn getzeitten unnd des deutschen meisters vornemen / unnd practiken ausgangen / das wir ihnen auch zuvor durch unnser shreyben / mitgeteilt / unnd Ewer Furstliche Durchlaucht darinn beandtwurdt, / weiter daruber bedencken zuhaben zuvormanen, / die den alle neben unns auf Ewer Furstlichen Durchlaucht bewegen / solchs auch gleicher gestalt / wie das letzste / an die konigliche maiestatt zushreiben / beharret. /

Was nu unnser person belangt / wollen wir auch nicht seumig sein / des alles in sunderheit / bey beidten koniglichen maiestatten unnsern allergnedigsten herrn unnd andern herrn in der Chron zugedencken / unnd solchs vortzustellen / das sich Ewer Furstliche Durchlaucht / der wir idere zeit viel freuntlichs unnd nachparlichs dinstes zuertzeigen willig unnd erputtig sein / gewisse zu unns vorsehen soll. /

Unnd bevelen hiemit Ewer Furstliche Durchlaucht die wir freuntlich bitten / unns in allter unnd gewönlicher gunst zuerhalten / götlicher allmechtigkeit / dieselbe mit gutter gesundtheit unnd geluckseligem regiment lange zu fristen. /

Datum Guttstath, / den XIIII Iulii M D XLVIIen.

Ioannes von Gots gnaden bischoff zu Ermelandth etc.

Qui supra manu propria subscripsit