Letter #4914
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachGuttstadt (Dobre Miasto), 1547-07-14
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GStA PK, HBA, C1 No 1092, 4 unnumbered
Dem durchlauchtenn hochgebornenn furstenn und herren, herren Albrecht, von Gots gnaden marggraffenn zu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stetin, / Pommern, / der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Nurnberg / und furst zu Rügen, / unserm hochgunstigenn liebenn herrenn unnd freunnde
GStA PK, HBA, C1 No 1092, 1 unnumbered
Durchlauchter hochgeborner fuerst, hochgunstiger lieber herr unnd freunndt. /
Unnsere freuntliche unnd vleißwillige dienste zuvoran. /
Wie wir gestriges tages / aus dem gesprech, / welches wir zum Dittrichswalde neben dem hochwirdigen in Goth herrn Tidemanno bischoffen zu Colmenshe, / dem großmechtigen herrn Achatio Czemen marienburgischenn woiwoden etc., dem edlen wolgebornen herrnn Hannsen von Baisen, elbischen castellan, / unnd der dreier stedten Thorn, / Elbing unnd Dantzigk geschickten / dartzu auch der großmechtige herr Stanislaus Costka vonn Stangenberg pomerelischer woiwode etc. gewilliget / unnd sein meynung hat einbringen lassen / wegen dieses landes nodturfft / und anligen gehalten / gescheiden / unnd alhie ankomen seindt, / haben wir ungefher kegenwertigen E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t bothenn / den erbarn Cuntzen Truchses / vor unns funden, / bey dem wir E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t aus freuntlichem nachparlichenn gemut / wie in gedachtem gespreche alle sachen vorbliben / unnd bey unns allen bewogen / unnd endtschlossen sein / durch diß unser shreyben antzutzeigen / nicht haben nachlassen mugenn / unnd ist vonn uns und hochgedachtenn herrn colmischen bishoffe / unnd marienburgischen woiwoden E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t shreyben / so an unnser dreier personen gestalt / unnd unns bey unnserm kamerjungen jungst zugefertiget wordenn / alda gebrochen GStA PK, HBA, C1 No 1092, 2 unnumbered unnd semptlichen gelesen. / Deshalben wir den am meisten unns auch da zusamen vorfuget / das auch denn anderen herrn so da kegenwertig gewesen mitgeteilt. /
Was wir nu vor bedenckhen darauf gehabt / unnd wie wir E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t volmeinendem roth, / solches weytter an die koe(nigliche)n ma(iesta)t unnsern allergnedigsten herrn zugelangen lassen, / welches den auch also zu bequemer zeit von unns soll vorgestelt werden, / gevolget / unnd unns den haben gefallen lassen / wirdt E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t aus hiebeygelegtem unnserm semptlichem shreyben an diesulbe genugsam vornemen. /
Wir haben auch in sunderheit nicht vorgessen / gedachte herrn alle / noch laut E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t schreyben den XVII(en) Iunii zu Konigsberg an unnsere einige person / wegen dieser geshwindenn getzeitten unnd des deutschen meisters vornemen / unnd practiken ausgangen / das wir ihnen auch zuvor durch unnser shreyben / mitgeteilt / unnd E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t darinn beandtwurdt, / weiter daruber bedencken zuhaben zuvormanen, / die den alle neben unns auf E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t bewegen / solchs auch gleicher gestalt / wie das letzste / an die ko(niglich)e ma(iesta)tt zushreiben / beharret. /
Was nu unnser person belangt / wollen wir auch nicht seumig sein / des alles in sunderheit / bey beidten ko(nigliche)n ma(iesta)tt(en) unnsern allergnedigsten herrn unnd andern herrn in der GStA PK, HBA, C1 No 1092, 3 unnumbered Chron zugedencken / unnd solchs vortzustellen / das sich E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t / der wir idere zeit viel freuntlichs unnd nachparlichs dinstes zuertzeigen willig unnd erputtig sein / gewisse zu unns vorsehen soll. /
Unnd bevelen hiemit E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t die wir freuntlich bitten / unns in allter unnd gewönlicher gunst zuerhalten / götlicher allmechtigkeit / dieselbe mit gutter gesundtheit unnd geluckseligem regiment lange zu fristen. /
Datum Guttstath, / den XIIII Iulii M D XLVII(en).
Ioannes von Gots gnaden bischoff zu Ermelandth etc.
Qui sup(ra) ma(n)u p(ro)pria s(ub)s(cripsi)t