Dem Durchlauchtigen Hochgebornenn Furstenn unnd Herren, hern ⌊Albrechtenn⌋, von Gotts gnaden marggraffen zu Brandenburg, in Preussen, zw Stettinn, Pomernn, der Cassubenn und Wenden hertzog, / burggrafen zu Nurnberg und furst zw Rugenn, unserm hochgunstigen lieben herren unnd freunde /
Durchlauchter Hochgeborner Furst, hochgunstiger lieber herr unnd freundt. / Unnsere freuntliche unnd vleiswillige diennste zuvorn. /
Unns ist hie Eurer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋ / datirt den XV dits aus ⌊Konigsbergk⌋, / der mordtbrenner halbenn / wordenn, / darann wir unns etwann entsetzt mit vil bedenckenn, / vonn weme das muge herkomen / das solche vergessene leuthe werdenn angericht / die shadenn zu thun / inn dem vornhemenn / davon sie keinenn nutz erlangen, / unnd bedanckenn uns fast freuntlich / genn Euer Furstliche Durchlaucht das unns die vonn wegenn solcherr leuthe kentliche antzeigung hott mitgeteÿlet, / worauf wir allenn unnserenn amptleuthenn vonn hinnenn shrifftlich befolhen / ihren muglichsten vleis unnd gutte achtung zu habenn, / so inndert solche bezeichnete leuthe inn unserm lande befunden, / das die / bis auf weittern unsern besheidt / angehaltenn wordenn. /
Weil auch diesser Eurer Furstlichen Durchlaucht lauffender bothe mit gemeltem shreibenn unns ist zukomenn, / ubershicke wir hiebeÿ unnser antwurt / auf Eurer Furstlichen Durchlaucht brief / inn ⌊Jacob Stollen⌋ aus unser jurisdicionn[1], / eines vorlaufnen priesters sache, / welchs inn unserm austzuge negst von ⌊Heilsberg⌋ in unnser cantzeleÿ ungefordert verbliebenn. / Wir begeben unns diessen [ta]g vonn hinnenn gen ⌊Mariennburg⌋ in koniglicher handlung / [un]ns auferlegt, / davon wir kurtz zuvor Eurer Furstlichen Durchlaucht geshrieben, / [de]r freuntlichen gunst wir unns befelhenn / unnd derselbten alle seligheit und wolfart von Gote dem almechtigen wunshen. /
Datum
⌊Elbing⌋, den XX Iulii MDXLIIII. /
⌊Ioannes von Gots gnaden bisschoff zw Ermelandt⌋