Letter #4988
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1540-03-25
received Guttstadt (Dobre Miasto), 1540-03-27 Manuscript sources:
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Dem erwirdigenn in Goth unnserm besonde[rnn] lieben freunt und nachbarnn, herrnn Johan[sen] bischoffenn zw Ermelannd[t]
Unnser freuntlich dinnst zuvorn.
Erwirdiger in Goth, besunder lieber freundt unnd nachtbar.
Euer Lieb schreiben datum denn 24-ten Martii habenn wir sampt mer beÿgebundenen briven vonn derselbenn aigenenn diener entpfangenn lesende eingenommen und vorstanden. / Thun unns demnach vor zuschickung solcher briff nichtweniger auch der mitteylung, / wes ann Euer Lieb inn bewustenn sachenn geschrieben, / unnd auch zugeschicktenn newenn zceitungenn freuntlich bedancken, / seindt vrbuttigk umb Euer Lieb solliches alles freuntlich unnd nachtbarlich zuvorgleichenn. Wir befindenn aber aus allenn schrifftenn nichts anders dann das konigliche maiestet unnsere bescheene freuntliche unnd dinstliche anczeigungen unnd warnungen gnediglich unnd dencklich wie auch Euer Lieb schreibenn mitbrengt, / angenommen, / dorab wir billich dieweyl unnser hertz unnd meynung / nicht anders gerichtet / dann koniglicher maiestet unnd der Cronn zudienen frolockung. / Dis aber hat der herr Tharnowsky groshauptman, mer dann Euer Lieb schreibenn vormagk, angehangen, das konigliche maiestet irem gesantenn inn die Turckeÿ auf diese ding alle, wes davonn zuerfarenn, / guthe aufmerckung zu habenn, / eylendes nachschreyben zulassenn. / Der liebe Got geb sein gnad, das mhmer was vorgenommen so zu erbreytherung gemeÿner christenhait dinlich, / so auch wir vonn denn dingenn ader andern welliche konigliche maiestet wissenn zu habenn, / wir vor nottig hilten, / etwann erkundigung erlangenn, / wollen w... aufferlegten bevellich unnd unsern pflichten nach ann uns wie auch itzo / nicht mangellnn lassenn. /
Das konigliche maiestet unnser aller gnedigster herr v[etter] unnd ohaim irenn gesanthen denn nobilem Otzies[ky] ann keyserliche maiestet gefertig, habenn wir gernn gehort. /
Bittenn Got er wolle als der eÿnigk ge[ist] Romisch keyserlicher unnd koniglicher maiestet auch andernn ho[hen] cristlichenn haupternn unnd potentatenn, / dergleichenn auch / dem koniglichenn gesantenn die gnad gebenn, / das auf unnd in itziger zusammenkunfft des geschlossenn unnd ausgerichtet, / das zu Gottes ehr, / fried, / rhu, / lieb, / eynigkeit unnd aller wolfarth diene... der gesanthe auch zu ehrenn, nutz unnd bestenn koniglicher maiestet der loblichenn Cronn Polann / unnd dieser landt nurt viel guts rathenn helffen un[nd] fordernn thw.
Unnd wiewol Euer Lieb durch diesen koniglicher maiesteten unnd vorgefallenn mittell zur rhue kumpt, / das wir derselbenn woll gunnenn, / so sollenn doch Euer Lieb gewis gleub..., wo es ann unns und unserm einfeltigen bede... gelegenn gewest wher, / das wir, / so es auch noch zu ferner schickung queme vorigenn unnsernn erwegungenn unnd ratschlegen nach, des wir Euer Lieb wissenn gerathen habenn woltenn, / so unnsers vorhoffens koniglicher maiesteten der loblichenn Cronn unnd diesenn landen zu nutz eher frommnen(!) und gedeÿhe gelangt habenn solte. / Aber Got will es ergebenn sein der schaff es nach seinem willen zu seinem lob. Amenn.
Das alles wir Euer Lieb auf ir schreibenn unnd sunst freuntlicher nachbarlicher meÿnung nicht vorhaltenn wollen. Dann derselbenn freuntliche nachtbarliche dinst zuertzeigenn, seindt wir gemeindt. /
Datum Konigsbergk, denn XXV-ten Martii anno etc. im XL-ten.
Von Gots gnadenn Albrecht marggraf zw Brandenburgk, in Preussen, zu Stettinn, Pommern, der Cassuben und Wenden hertzogk, / burggraf zu Nurmbergk und furst zw Rugenn manu propria subscripsit