Letter #4993
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1540-04-20
received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1540-04-22 Manuscript sources:
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Dem Erwirdigenn in Goth, unnserm besonndernn liebenn freundt unnd nachparnn, herrenn
Unnser freuntlich dinst zuvor. /
Erwirdiger inn Got besonnder lieber freundt unnd nachpar. /
Wir habenn Euer Lieb widerschreibenn entpfanngenn unnd desselbenn inhalts, / wes Euer Lieb der falschenn muncz halbenn bei iren unnderthanenn verwarnungenn thun habenn lassenn, / unnd derselbenn amptleuthenn auff die ihenigenn, so solche muncz ausgeben, guth acht zulegenn, / bevelch aufferlegt. / Nichtsminnder auch, / wenn vonn solchenn ausgebern der falschenn muncz imants begriffenn oder betretenn, / denn oder dieselbenn gefenglich annemen zulassenn, / unnd unns dasselbig auch zutzuschreibenn willenns, / damit einmals der falsch / betrug der muntz erfarenn, / unnd man sich gegenn den verbrechernn des geburlichenn rechtens zuhaltenn. /
Danebenn wes dieselb ann koniglichen hoff vonn wegenn der beschwerlichenn zeittungenn, / des
Vonn derenn zeittungenn unnd warnung[en], die wir Euer Lieb mit uberschriebenn, / haben wir nichts weiters davonn erfarenn ader vernomenn. Woe aber wes weiters ann unns gelangt, sol dasselbig Euer Lieb von [unns] unvorhaltenn bleibenn. / Unnd nachdem sichs also vonn allenn ortenn angeschifftet, / wollenn wir unns versehenn, / Euer Lieb werdenn auff nechster zusamennkunfft unnd
Nachdem Euer Lieb bittenn berichtet zuwerdenn, / wes wir in unnsernn stetenn zuvorkomung derstossennder wurung mit ausschiffenn zu gestatenn bedacht, / wollenn wir derselbenn freuntlich unnd nachparlich nicht bergenn, / das wir zuvorhutung obenberurter {teu} teurung auch inn anmerckung der geschwi[nden] leufft, / die ausschiffung ein zeitlang nit zugestatenn bei unns entschlossennn, / gar nit zweifflennde, / darumb wir auch gemeiner wolfart zu guth pittenn, Euer Lieb werdenn hierin mit denn irigenn auch geburende mas zuhaltenn wissenn. /
Dann wo Goth der almechtige friede gibt, / unnd sich die geschwindigkeit etwas legen unnd die segellationn gestatet werden solt..., wollenn wir alsdann die ausschiffung unnd offenung des tieffs one Euer Liebe vorwissenn nit frey gebenn. / Des wir also Euer Lieb auff derselbenn schreibenn mit mitteilun[g] etzlicher gemeiner / kauffmans zeittungen freuntlicher unnd nachbarlicher meinung im bestenn nicht habenn verhalten wollenn.
Datum
Von Gots genaden
cancellarius subscripsit
Vonn neuer zeittung gonstiger herr schwager ist hie nichts besonders, / sonnder des
Der
Es ist die sag auch, wÿ mhir geschriebenn wirdt der