» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4995

Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS
Neuhausen, 1540-04-27
            received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1540-05-01

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, author's signature, BCz, 1606, p. 425-434
2office copy in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 67, p. 236-244

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8249 (TK 11), f. 224

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 668, p. 361-362 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem Erwirdigenn ihnn Goth, unnserm besonder[nn] gelieptenn freundt unnd nachbarnn, / herren Johansen bischoffenn zu Ermelanndt

Unnser freuntlich dinst zuvor. /

Erwirdiger ihnn Goth, besonder lieber freundt unnd nachpar.

Wir habenn kurtz nacheinander dreÿ schreÿbenn, so von Euer Lieb alle datirt den 23 Aprilis haltenn, / zusampt eÿnem schreÿbenn, so mit aigener handt ahn uns ausgangenn, / neben den schrifftenn der beÿdenn hernn cantzler unnd unndercanzler der Cron Polann, / die wir Euer Lieb hiemit widerumb zuschicken entpfangenn, / welche wir erbrochenn, / gelesenn / unnd zur notturfft eingenommenn. / Achtenn dieselbenn zurepetirnn, / ane was von puncten zu punctenn umbgang haben nit mag Euer Lieb mit ubrigenn lessenn zubemuhenn gantz anhe noth. / Thun uns dennach ihns erste gegenn Euer Lieb vor ihr aigenn handtschreÿbenn (des wir beÿ uns wol vertrauet haltenn wollenn) mitteÿlung ihres getreuenn unnd nachbarlichenn raths unnd gutdunckens. /

Der neuen zeittung / unnd forderung ihn unnsers obermarschalcks sachenn beÿ eÿnem wirdigenn capitel zu Ermelandt / gantz freuntlich bedanckenn. / Unnd nachdem wir, / wie Euer Lieb auss vorigen unnsernn schreybenn verstandenn, / unnsern cammerjungenn ahn hochgedachter koniglicher maiestet hoff / zuerkundigenn, / wes ihrer koniglichen maiestet gelegenheit unnsernn zug ahn seine maiestet betreffende sein möchte, / abgefertigt. / Ist derselbe neulicher tag Euer Lieb bewust widerkhommenn / unnd uns un[d] der andernn einbrocht. / Dweil konigliche maiestet zwisch[en] Craca unnd der Wilda uber eÿne nacht / ahn e...nem orth stille zuliegenn nicht bedocht, / unnd danebenn gleichwol allerley grosse hendel ihm raisenn / ausszurichtenn entschlossenn, / zu de... das nach ungewiss wan seine maiestet / ihn anmer... der geschwindenn zeitung unnd leufft, / sund[er]lich aus Ungernn unnd der Turckeÿ sich e[r]...benn will, / so mher seine konigliche maiestet dieselb nicht z[u] beladenn unnd zubemuhenn / wol angenem... unnd gelegener, woe es mit icht umbgang h[a]benn mocht oder kont, seine maiestet auff ihrem ... nicht zubesuchenn, / wie dan beider hernn cantzlers unnd undercantzlers schreÿbenn auch dahin gemeint sein, / ihndem sie anzeigenn, das guthe bequemickeit ihre maiestet underwegenn zusprechenn nicht sein möge, / ansehenn lassenn. /

So nu koniglicher maiestet gemu... dahin gerichtet, das dieselb viel lieber, / als ei[n] alter herre underwegens, / do dieselb vom rais... nach gelegenheit desselben allerley unbequemickeit habenn wirt, nit gernn bemuhet sein wolde, / auch zeit unnd stund mit derselbenn zuhandelnn, / wenig zutreffenn, / werden wir wiewol wir zum hochstenn begerth, / uns mit seyner maiestet ihn ihrem hohenn alter zusehenn, / unnd den schwerenn obligendenn geschefftenn unnd hendelnn dieser land, wie ahn Euer Lieb zuvor geschriebenn, / zuredenn unnd zurathschlagenn durch diese seiner maiestet antworth unnd gemuth vom raissenn unnd schickenn dismals abgehalten. /

Dieweil dan hienebenn Euer Lieb ungeborgenn, wes geschwinde unnd ferliche zeittungenn unnd cronicenn itzo, sowol auff diese als andere lande vor augenn schwebenn. / Zu dem das nhunnmher der anstandt zwischenn koniglicher maiestet zu Dennemarck / unnd den Burgundÿschenn am ende, / derwegenn wir ihnn unsernn hertzogtumb allerley vorschung zu thun geursacht, / mussenn wir, / wie gernn wir auch sein maiesteten besuchtenn, / solche besuchung unnd alle hendel Goth / ein zeitlangk beschelenn, / dem koniglichen willenn gehorsammen / unnd sein maiestet in der derselben hochwichtigenn hendel ihm raisenn der unrhu verschonenn. /

Bitten doch denn Almechtigenn Goth, der woll seiner maiestett gesuntheit unnd sterck also sunstenn, / stercken[n] unnd erhaltenn, / domit wir dieselb als den gn[e]digenn konigk unnd vatern konfftig offtma[ls] sehenn unnd sprechenn mogenn. / Nichts wenig[er] seindt wir bedacht, diesse sachen nicht so ghar h... der ruck zustellenn, / sunder wan ihr koniglicher m[aiestet] Goth geb zu gluck unnd aller wolfarth / gegen d... Wilda ankhommenn, / dieselb durch unnser bothschafft / oder mit schriefftenn besuchenn, / unnd neben denn grenitz hendelnn alle andere sachenn, davon wir Euer Lieb vormals geschrieben[n], ihrer maiestet vortragenn zulassenn. / Ihn welchenn wir Euer Lieb nachbarlichenn unnd tre[u]herzigenn rath unnd gutbedunckenn / [wie] auch zuvor gebethenn, / nachmals bittenn, / danach wir umb soviel bass, / als viel an uns die henndel vortzustellenn, / freuntlich pit[t] Euer Lieb wold vor sich dieselbenn alle daneben zufurdeilenn keÿnenn vleÿss, / daran wir gar nicht zweiffelnn, / sparenn. /

Als aber Euer Lieb ihn irem schreÿbenn aigner handt ihr bedenckenn des muntz handels ha[l]benn anzeigenn, / zweiffelnn wir nicht, Euer Lieb weiss sich zuerrinnernn wie hoch wir uns, / von wegenn unnser auch unnserer land unnd leuth in brechung unnd abthuung der altenn muntz, / ehe wir uns dareinn gelassenn, beschweret, / wes auch wir unnd diesse arme land vor schadenn daran leidenn mussenn, / ist ane noth Euer Lieb als denn wissendenn zuerinnernn, / ihndem auch viel landtes unnd mancherleÿ rathschleg derhalbenn gehalten, / wordenn, ehe mhan zum beschloss kommenn koennenn. Unnd wiewol wir dazumhal beÿ uns schliessenn nicht konten, / auch mher nachteils dan vorteils beschawet wordenn, / so habenn wir auch unnsere land unnd leuth uns doch gleichwol, / koniglichem gehorsam undergebenn, / unnd derselbenn bevelch gefolgt, / als viel nurt ÿhmmer wider unnser privilegia, / freÿheit, / hoheit / unnd regalia nicht gestrittenn, / denn schluss koniglicher maiestet, welchenn dieselb mit dem schrot unnd kornn, / mit allerseits beliebung gemacht unnd beschlossenn, / angenommenn unnd nachgegangenn, / wie es dan unnsers wissens, / auch zu diser stund anders nit gehaltenn. /

Nun konnenn wir beÿ uns / wol erachtenn, / das beÿ seiner koniglichen maiestet auch den loblichenn stendenn der Cron / allerleÿ bedenckenn vorfallenn mögenn, / auf welchenn sie denn hammer zulegenn vor nutz guth gerathenn ansehenn, / wie dan derhalben ihn g[e]meinenn reichstegenn / nicht eÿn, / sunder bis ihn dreÿ vielleicht mher mal rathschleg gehaltenn wordenn. / Dweil aber dis so ein hochwichtiger hand[el], der mitt viel bedenckens unnd erwegens bed... ihn welchem auch ihn bede fell ane vorghend... bedechtige rathschlege nichts vorgenommenn hat konnen werdenn. / Haben Euer Lieb beÿ sich leichtli[ch] zuschliessenn, / wes uns so eÿlendes hierin zuthun ader zuantworthenn möglich, / dam[it] unnser notturfft erforderenn wÿll, / wo disfa[lls] etwas geschehenn ader ahn uns gelangenn sol uns derhalbenn nicht allein mit unnsernn g[e]treuenn underthanenn von landenn unnd stedtenn, / sundernn auch denn mithbelehente[nn] zuberedenn, / zuberatschlagenn, zuvorainigenn unnd zuvorgleichenn. /

Demnach wollenn wir uns zu ihrer koniglichen maiestet undertheniglichen dinstlich vorsehenn, / vorhoffenn unnd ve[r]trostenn, / dieselb werd ihn uns diesses hochwichtigenn handels halbenn uber ihren selbst gegebnenn bevelch nit eÿlendes dringenn unnd uns ihnn unnsernn stadlichenn gegebenen privilegienn nicht beschwerenn, / vilweniger dieselbenn schwechenn, / sunder sich gegenn uns, / unnserenn mitbelehentenn auch landen und leuthenn also unnd mit den koniglichen gnadenn erzeigenn, haltenn unnd beweisenn, / dorab wir alle uns des mher zurhumen, / freuen, / dan mit schmerczenn zutragenn. /

Dan wir mogenn Euer Lieb in sunderm frunt unnd nachbarlichem vortrauenn in rechter warheit anzeigenn, / das soviel wir ihn unnsernn landen unnd stedtenn diss muntzhandels halbenn nachforschung thun habenn lassenn, / können wir nach zur zeit von niemandts vormerckenn, / unnd befindenn, das der muntz ihnn unnsernn landenn zuviel, / sunder hebt auch algereith an, / ahn vielen orthen zumangelnn, / des dan der handelsmhan, / welcher teglich sein gelt umbwendenn muss, / nurt sher wol erspuret. / Wir erwegen auch, es werde beÿ den hohenn stendenn der armuth unnd des gemeinenn mhannes notturfft, / ahn welche das golt, / das mhan ihn diesse land gernn mher brocht, / doch selten ahn die armuth fleust, auch von wegenn gemeiner teglicher hantÿr... bedocht unnd angesehenn. / Euer Lieb woltenn wir auff derselbenn begernn / g... gernn berichtenn, / wie es umb konigliche maiestet auszug ...lich beschlossenn unnd gelegenn. / Aber beÿ un... ist nicht anders den eben diss, dovon Euer Lieb m...dung thun, / wo aber was weiter ihn zukommend ahn uns gelangt, / das sal Euer Lieb unv[or]haltenn pleÿbenn. /

Als viel das vorbitlich schreÿbenn vor Mattes von Eldittenn, das testament seÿner haussfrauenn betreffennd / anlangt, / woltenn w[ir] ihn ammerckung, das die summa desselben s... nicht hoch erstreckenn thut, / auff Euer Lieb vorbit gantz gernn wilfharenn. / Es wil uns a[ber] wie Euer Lieb bei sich leichtlich zuschliessenn an... vorwissenn der erbenn, / oder derselbenn freu[nt]schafft / unnd vormundt, / ethwas zugestatte[n] nicht wol geburenn, / dan ihn zukommend d... raus gleichwol allerleÿ irrungenn volgenn unnd uns beschwerd aufferlegt werdenn ...tenn. / Domit aber Euer Lieb zusehenn / das wi[r] derselbenn gernn wilfharenn, / habenn wir ahn die freundtschafft, / vormunder der erbenn bemelts Eldittens umb bericht unnd ihrenn willenn schreibenn lassenn, / wan uns derselb zukompt, sol Euer Lieb dessfals so viel uns zuthun geziemen wil, / beantwortet werdenn. / Des haben wir Euer Lieb auff ihr schreybenn freuntlicher nachparlicher meÿnung nicht verhalten wollenn. /

Datum auff unnserm schloss Neuenhauss, den 27 Aprilis anno 1540.

manu propria subscripsit