Unnser freuntlich diennst zuvornn. /
Erwirdiger yhnn Gott, besonnder lieber freundt unnd nachbar. /
Euer Lieb mögenn wir freuntlicher meÿnung nicht verhaltenn, / das uns beÿligende brieff ahn Euer Lieb lautende, / kurtzverruckter tag vom koniglichen hoff auss ⌊Lithawenn⌋ vonn etlichenn gutthenn freunden zukhommen / mitt bith, / das wir dieselbigenn ferner ahn Euer Lieb beÿ gewisser potschafft uberschickenn woltenn, / wie wir sie dann hiemit bey unserm eygenenn bottenn Euer Lieb ubersennden. / Mit freuntlicher bith, / Euer Lieb / wollenn diesenn unsernn gewogenenn wolmeÿnenden willenn yhm bestenn hierinnen vermergkenn. /
Vonn newenn zceittungenn wissenn wir Euer Lieb nichts besonnders zuschreÿbenn, / allain das (wie uns vonn etlichenn guttenn freundenn zugeschrieben / unnd uns auch unser eÿgener diener den wir der ortt gehabt / selbest vormeltt) ⌊alle konigliche maiestetenn⌋, Gott lob, / nach frisch unnd gesunth unnd die ⌊alte konigliche maiestet⌋ irenn lust itziger zceitt auff der hirschenn iagtt habenn soll, / der liebe Gott geruhe ire maiestetenn zu lob unnd ehrenn seÿnes heÿligen namens / und allenn irenn underthanenn / sonderlich aber dÿsem armen lanndt zu trost yhnn langwiriger wolmögender gesuntheÿtt genediglichenn zuerhaltenn unnd zufristenn. /
Hienebenn zweÿfelenn wir nitt Euer Lieb sey unverporgenn / wie ⌊konigliche wirt zu Ungernn⌋ unser freuntlicher lieber herr unnd schwager / kurtzverschiener zceitt ynn Gott vorscheidenn, / dero seelenn der allmechtig unnd unns allenn wolle genedig unnd barmhertzig seÿnn, / dessgleichenn mitt was herligkeÿtt und erenn ire konigliche wirt zur wild begangenn. / Nun sollenn sich ynn ⌊Ungernn⌋ dreÿerleÿ regiment erhebenn, / das eine durch ⌊Pereny Petern⌋ von des ⌊Turckenn⌋ wegenn. / Das ander durch denn ⌊Romischen konig⌋./ Das dritte als durch den rechten erbenn, / denn hochgedachte koniglichee wirt zu Ungernn hinter sich verlassenn. / Wes nun weÿtter darauss werdenn will, / wirtt die zceitt ferner eroffenenn. / Welchs wir also Euer Lieb freuntlicher meÿnung nicht habenn verhaltenn wollenn, / dan derselbenn angenemen freuntlichenn und nachparlichenn willenn zuertzeigenn seindt wir ÿderzceit geneigtt unnd willig / unnd thun dieselb hiemitt gottlichem schutz unnd schirm bevelhenn. /
Vonn Gotts gnaden ⌊Albrecht marggraff zu ⌊Branden[burg]⌋, yhn ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ u[nd] ⌊Wenden⌋ hertzogk⌋, burggraff zu ⌊Nurnberg⌋ und f[urst] zu ⌊Rugenn⌋ manu propria subscripsit