Dem erwirdigenn in Goth unnsernn besonndernn liebenn freundt unnd nachparnn, herrenn ⌊Johansenn bischoffen zu Ermelanndth⌋
Unnser freuntliche dienst zuvor.
Erwirdiger ihn Goth, besonnder lieber freundth unnd nachbar. /
Uns hat der achtbar unnd wolgelerte / unnser rath unnd lieber getrewer, magister ⌊Johan Lohmuller⌋ / Euer Lieb freuntlich und nachbarlich zuentbietenn, / sampth mittheilung newer zeittung, / angetzeigt. / Des seindt wir gegenn Euer Lieb gancz freuntlich danckbar. / Wollens auch umb dieselb widerumb ihn freuntschafft unnd gutem nachbarlichen willenn zubeschulden nicht vorgessenn. / Unnd als uns Ewer Lieb danebenn / durch gemeltenn ⌊Lohmuller⌋ / umb zeittungenn, so wir was hettenn / mitzutheilenn, / freuntlich anlangenn habenn lassenn. / Wir aber Euer Lieb ihe nicht gerne ethwas vorhalten woltenn. So schickenn wir derselbenn hiemit, / wes newlicher tage aus ⌊Teutschenn Landenn⌋ / ahnn uns gereicht, / freuntlich zu, / mit erbietung. / Wo wir was mehrers, / das schrifftwirdig gewest, / bey uns gehabt, / solt Euer Lieb auch mitgetheilt seynn wordenn. / Wo aber nach ethwas mehr an uns gelangt, / sol Euer Lieb dasselbig auch unverhaltenn pleibenn, / wie wir dan gleichsfals von Euer Lieb freuntlich gewertig seynn wollenn, / dan Euer Lieb die wir hiemit dem gotlichen gnadenreichen schucz bevelhenn, / vil freuntlichs nachbarlichs willens zuertzeigenn / seyndt wir urbutig.
Datum ⌊Konigspergk⌋, den 22 Martii anno 1541.
Von Gots gnaden / Albrecht marggraff zu Brandenburgk, ihnn Preussenn, / zu Stettin, / Pommernn, / der Cassubenn / unnd Wendenn / hertzogk, burggraff zu Nurenbergk und furst zu Rugenn etc. manu propria subscripsit