Letter #5197
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1538-05-15
received Neuhausen, 1538-05-16 Manuscript sources:
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Dem durchlauchtenn, hochgebornennn furstenn und herrn, herrn Albrechten, von Gots gnaden marggraff zu Brandenburgk etc. und hertzog in Preussen etc. [un]serm hochgunstigen, liben hernn und freundt
In ir furstlichen durchlaucht eygen handen
Durchlauchterr, hochgeborner furst, hochgunstiger, lyber her und freundt. / Unsere freuntliche, wÿllige dinst zuvoran. /
Wir haben nechtenn spatt Ewer Furstlichen Durchlaucht bryff, datum den XII thag dits monds, / beÿ disem bothennn erhalthen / und noch vorlesen Ewer Furstlichen Durchlaucht hochvorstendig bedencken / weitlaufftig beÿ uns bewogen / und befunden, / wÿwol wir uns Ewer Furstlichen Durchlaucht zu rathen, noch unsern kleinen sinnen, von Gott gegebenn, / vil zu slecht kennen, / das konigliche maiestet, unser allergnedigster herrr, mit wolgefallenn wirt annhemen, / so dÿ Ewer Furstliche Durchlaucht des vorigenn, / wÿ dy copeyen, uns zu geschickt, mitbrengenn, / wirt erineren. / Sechenn auch solchs nicht allein Ewer Durchlaucht, / uns allen und disenn landen, / sonder auch der kronen Polen vor nothorfftig an. / Und dÿweyl uns / noch solcher hochsinnigerr und thapffer hern absterben / ir konigliche maiestet zu vorgenomner botschafft, / wÿ wir vor III thagen Ewer Furstlichen Durchlaucht geschrÿbennn, / vorordent, / dartzu wir uns noch unserm swachennn vorstandt vil zu gering achten und wÿssenn, / so bleyben wir beÿ dem erbiethen, / das wir durch unser jungst schreyben Ewer Furstlichen Durchlaucht gethan. / Das wir aber solchen weg, uns ufferlegt, zuvor Ewer Durchlaucht nicht haben lassen wÿssenn, / ÿst das aus keynner nachleszicheit, / sonder derhalbenn nicht voltzogen, / das wir unser gentzlich gemuet zu so dan swerer, wichtigen botschafft annhemung koniglicher maiestet nicht hetten geoffent / von wegen unser kranckheyt, / dÿ unss dasmal, / do uns koniglicher maiestet befhel zu kuam, noch nicht hot vorlassen. / So wir aber, / Gott hab lob, ehr und danck, / dyse zeit her uns besser und in unser gesuntheit sterkerr entfinden, / hab wir koniglicher maiestet den thag, do wir negst Ewer Durchlaucht schrÿben, / wÿ es umb uns stunde, / mÿtt eÿgenem bothen bericht gethann, / byttende mit allem vleis, ire konigliche maiestet wold ansehen, das wir, newlich von thode erweckt, / zu volkomener gesuntheit nicht gekomenn, / auch mit solcher zcir und rustung, / dÿ zu solchen hochehrlichen zcoge gehort, / nicht wern vorsorgt, / dobeÿ auch anmerckennn unsere slechtsinnicheit / und zu solchen grossen, swerennn hendlennn / unsere geschicklicheit und wÿssenheit, / dÿ gantz klein und vÿl darzu zu wenig ÿst, / derwegen und anderer ursachenn halben / uns woldt ubersehen und auss solchem langen wege, / ken dÿ heÿsse zceitt, / dÿ theglich ankompt, / genediglich freÿ geben und lassen. / So wir dan solchs mit gnaden nicht mochten erhalten, / were wir / auch byss in den thodt / noch gotlichem wolgefallen, / dem wir uns gantz ergebennn, / wÿllig und gehorsam etc. Wir besorgen uns aber, / das unser bÿttenn nicht werd erhort, / hirumb wir uns, / des best wir mugen, / statlich zu richten und rusten, / domit wir bereÿt, / so weytter befhel kompt, gefundennn. / Habenn auch hirumb zu den unsern andere funff nicht kleine hengst fast thewer gekaufft / und woren noch zweÿer bedorfftig, / dy wir dÿsmal so umbs gelt nicht wÿssen zu bekommen. / Mocht uns Ewer Furstliche Durchlaucht hirynne behulfflich sein / und uns solche pferde leÿhenn / ader vor yre wirde zu lassen sthenn, / geschöge uns uff dyse reÿsse nicht kleiner furtheil und furderniss. / Wollen doch himit, / auch mit dem aller geringstennn, Ewer Furstliche Durchlaucht nicht beswert haben / m[yt] trewhertziger erbiethung, wor wir Ewer Furstliche Durchlaucht ...lich und nutzlich werden mugen dynen, / da...al unsern vormugen zcustreckennn / und nichts nachlassenn, / das Ewer Furstliche Durchlaucht, in der freuntlichen gunst wir uns mit hohen vleis befelhen, / zu ehren, fromenn und allem guthem gedeÿennn mag und ersprissennn. /
Datumm Heilsberg, den XV Maÿ M D XXXVIIIten.
Ioanes, von Gots gnadennn bÿschoff zu Ermelandtt
qui supra manu propria subscripsit