Wir haben E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ⌊⌋ vor ein etzlichen abfelligen ⌊prÿster(r)⌋, / der under uns und unserm vorfharn / ane wÿssenheÿtt, / das er ein solcher gewesen, / in unser stadt ⌊Ressel⌋ gesessen, / erhalthen, / dem wir gern, so vÿl uns zcymen wÿl, wolthen nachkomen. / Dÿweÿl wir aber ⌊im⌋ nicht auss unbyllichen ursachen unser ⌊landt⌋ vorbotten, / auch ihm zuvor uff nicht wenig thage seynne sachen und schulde auszurichten geleÿt gegebenn(n), / bÿt wir E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t freuntlich, / wolde wider solch unser vorbot nicht sein, / das wir solchenn menschen, / den unsers geÿstlichen rechts ordnung nicht leÿden mag, / solthen in unsern landen, / uns GStA PK, HBA, C1, No. 570, f. 2 unnumberedv zur kleÿnnikeÿt und schmach, freÿ und sicher lassen handlen und wandlen, / wie wir uns dan gentzlich zu E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t vorsehen / mit erbiethung, / das wir den, / welchn E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t ⌊hertzigthumb⌋ vorbotten, / kein furdrung wollen thun, / auch dÿ beÿ den unsern nicht lassen vorhalthen, / dan E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t vÿl freuntlich wilfericheit und dinst wirglich zuertzeÿgenn(n) / sein wir alweg geflÿssenn. /